12.04.2018

April-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der HPR-Sitzung im April waren u.a. die Vereinbarung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der BA, die Weiterbildung an der HdBA "Beratungsorientiertes Controlling", die Pilotierung "Online-Lotse", die Erprobung des neuen Barzahlungsverfahrens"Barcode" und der Einsatzs von elektromotorisch höhenverstellbaren Tischen als Standardschreibtisch.

Hinweis zur HPR-Sitzung im März 2018:

Der HPR hat das zuständige Vorstandsmitglied – Frau Holsboer – angeschrieben, sich der Problematik in den AQua-Teams anzunehmen und die Forderungen aufgestellt:

Eine Antwort lag dem Hauptpersonalrat bis zur Sitzung im April nicht vor.

Vereinbarung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der BA – Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX

Die seit 2010 geltende Inklusionsvereinbarung wird durch die nun verabschiedete Inklusionsvereinbarung ersetzt. Das novellierte SGB IX ziel darauf ab, den dort stärker verankerten Inklusionsgedanken umzusetzen und verpflichtet die Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat eine verbindliche Vereinbarung zu erstellen. Diese Verhandlungen sind nun abgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) legt nun einen Rahmen fest, in dem sie sich zu einer Beschäftigungsquote von 10 % verpflichtet. Bei Nachwuchskräften ist eine Quote von 5 % zu erreichten. Dies gilt ebenfalls für Neueinstellungen. Durch diese Selbstverpflichtung soll dem Rückgang der SB-Quote entgegengewirkt werden und der Förderung von Potenzialen unter den Aspekten von Wertschätzung und der Förderung der Vielfalt mehr Intension einzuräumen. Konkrete Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Hauptschwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat in einem Aktivitätenplan „Inklusion“ festgelegt. Es ist erklärtes Ziel der BA, ein Inklusionsklima in ihren Dienststellen zu schaffen, das den wertschätzenden Umgang mit Menschen mit Behinderungen zum Selbstverständnis erklärt. Der ambitionierte „Zielwert“ soll die gesetzliche Beschäftigungspflicht sicherstellen und damit die Vorbildfunktion der BA als Arbeitgeberin stärken.

Wissenschaftliche Weiterbildung an der HdBA: Weiterbildungsmodul „Beratungsorientiertes Controlling“

Bei dem Weiterbildungsmodul handelt es sich um eine individuelle Qualifizierung außerhalb des Einarbeitungsprogrammes im Bereich Controlling. Das sechsmonatige Modul soll die bekannten Controlling-Qualifizierungsmaßnahmen der BA ergänzen.

Es besteht aus drei jeweils dreitägigen Präsenzveranstaltungen an der HdBA und drei Selbstlernphasen von insgesamt 53 Arbeitsstunden.

Ziel ist die Professionalisierung von Methodenkompetenzen in der Arbeitsmarktanalyse und im Controllingberichtswesen sowie von Beratungskompetenzen in der Controllingarbeit, die auf wissenschaftlich fundierten Theorien basieren. Die Teilnehmenden werden somit in ihrer persönlichen Weiterentwicklung innerhalb ihrer Tätigkeit bzw. auf ihrem Dienstposten unterstützt. Die Förderung der analytischen Fähigkeiten, die Anwendung innovativer Konzepte und Methoden des Controllings sowie die professionelle Beratung der Führungsebenen durch Controller/innen stehen dabei im Mittelpunkt.

Als Teilnehmende kommen Mitarbeiter/innen und Führungskräfte im Controlling für den operativen Bereich der Rechtskreise SGB II und SGB III in Frage, sofern sie seit mindestens zwei Jahren im Controlling der BA (SGB II/III operativ) tätig sind und einen berufsqualifizierenden Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Die Gewinnung der Teilnehmenden wird durch die Zentrale der BA (CF 1) initiiert, indem sie den Regionaldirektionen Teilnehmerplätze zuordnet. Die Auswahl der potenziellen Teilnehmer/innen erfolgt – außer für die Teilnehmenden der Zentrale - durch die RD-Dienststellen unter Beteiligung der Gremien und der GleiB der Ebene, deren Entscheidungsträger die Auswahl vornehmen. Eine Pilotierung mit max. 25 Teilnehmenden ist ab 01.07.18 geplant.

Pilotierung „Online-Lotse“

Kundinnen und Kunden erwarten, dass die Kommunikation mit der BA auch online möglich ist. Dies macht auch vor der arbeitnehmerorientierten Vermittlung nicht halt.

Mit dem „Online-Lotsen“ ist ein Dienstleistungsangebot angedacht, mit dem mittels Videotelefonie ein Gespräch ermöglicht wird.

Wer kann dieses Angebot nutzen: allen Kundinnen und Kunden, die sich telefonisch oder online nach § 38 SGB III arbeitsuchend melden. Die Möglichkeit des bisherigen „Präsenzgespräches“ bleibt dabei erhalten. Der Zugang zum Online-Lotsengespräch wird vom Service Center (SC) und dem Online-Lotsen durchgeführt. Unter Hinweis auf entsprechende Datenschutzerforderlichkeiten erfolgt hierüber  eine ausführliche Aufklärung.

Standorte der Pilotierung sind die Agentur für Arbeit München mit dem SC Rosenheim und die Agentur für Arbeit Augsburg mit dem SC Augsburg. Ab Mitte 2018 soll die Pilotierung über 9 Monate laufen, zzgl. 3 Monate Rüstzeit. Die Agenturen und SC werden über ihre Aufgaben und den Ablauf der Pilotierung im Rahmen von Informationsveranstaltungen eingewiesen. Ein zu befüllendes Begleitmonitoring erfasst die Erkenntnisse über die Resonanz bei Kundinnen und Kunden.

Bevor es nach der Pilotierung zur Flächeneinführung kommt, wird der Hauptpersonalrat auf einer klaren Regelung zum Mitarbeiter-Datenschutz bestehen.

Erprobung des neuen Barzahlungsverfahrens „Barcode“

Die BA wird ein neues Barzahlungsverfahren in den gemeinsamen Einrichtungen Börde, Dortmund, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter, Wolfsburg sowie in den Agenturen für Arbeit Dortmund, München und Schwandorf ab Ende Mai bis zum 31.08.18 pilotieren. Die Wartungsverträge für die bisher betriebenen Geldausgabeautomaten

laufen zum 31.01.19 aus. Ersatzteile sind nur noch eingeschränkt lieferbar. Deshalb muss das bisherige Verfahren zur Barzahlung abgelöst werden.

Künftig sollen die Kundinnen und Kunden in Notsituationen Bargeld bei einer Vielzahl von Einzelhändlern der Rewe-Gruppe, real-SB-Warenhaus GmbH, Rossmann, Penny, dm und der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, die an das Zahlungssystem angeschlossen sind, erhalten. Dazu wird ein Zahlschein mit einem Barcode auf einem herkömmlichen DIN-A4-Blatt ohne Logo oder Namen der Dienststelle ausgestellt. Der Zahlschein ist sofort nach Druck einlösbar. Personenbezogene Daten werden nicht abgedruckt. Die Einlösung erfolgt ohne Identifizierung durch das Kassenpersonal und ist deshalb datenschutzkonform und diskriminierungsfrei. Der Verlust des Zahlscheins kommt dem Verlust von Bargeld gleich. Eine Stornierung ist nur möglich, wenn noch keine Einlösung erfolgt ist.

Das neue System ist kostengünstiger, vermeidet das Vorhandensein von Bargeld in der Dienststelle, trägt dadurch zur Sicherheit bei, kann nach Flächeneinführung in allen Dienststellen genutzt werden und vereinfacht die Prozesse für das Personal und die Kundschaft.

Einsatz von elektromotorisch höhenverstellbaren Sitz-/Stehtischen als Standardschreibtisch

Höhenverstellbare Sitz-/Stehtische kommen in der BA bisher nur dann zum Einsatz, wenn bereits klar ist, dass eine Kollegin/ein Kollege aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen diese benötigen. Mit Abschluss des neuen Rahmenvertrages „Büromöbel“ werden diese nun endlich standardmäßig zum Einsatz kommen und sukzessive nach den geltenden Aussonderungsrichtlinien (u.a. Standzeiten, Beschädigungen und notwendige Reparaturen) ausgetauscht. Bis zum regulären Austausch erfolgt bei Vorlage eines fachärztlichen Attestes die Bereitstellung auch vorzeitig.

Damit wird eine seit langem vorgetragene und im September 2017 schriftlich erhobenen Forderung der vbba wenn auch langsam aber doch endlich erfüllt.

 

vollständige Information vom 12.04.2018 (PDF)