Ihre Gewerkschaft
08.02.2021

Februar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

• BA der Zukunft – verschiedene (Teil-)Konzepttests

• Coronabedingte Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld

• Erweiterte Nutzung der Videokommunikation inkl. Home-Office-Nutzung

• Pilotierung Silent Monitoring (Mithören von Gesprächen auf Distanz über Voxtron)

• Einführung des Videokanalmanagers (VKM) in der Familienkasse

• Fachkonzept FamKa 1.5 – Aktualisierung

• …

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Lockdown mit seinen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung hat weiterhin deutliche Auswirkungen.

So sind wir zum einen im privaten Umfeld betroffen, wo viele unserer Kolleginnen und Kollegen weiterhin zum Beispiel den aufreibenden Spagat zwischen Homeschooling und Arbeit aushalten (müssen).

Hierbei sollen u.a. die Erhöhung der Anzahl der „Kinderkrankengeldtage“ und die entsprechende Anpassung der Sonderurlaubsverordnung unterstützen – aber auch die Möglichkeit von Homeoffice.

Dienstlich sind wir in allen Bereichen weiter massiv gefordert. Im Gespräch des HPR mit der Personalleiterin der BA, Frau Dr. Häublein, konstatierte sie eine insgesamt angespannte Arbeitsweise und zunehmenden spürbaren Arbeitsaufwuchs. Die Beschäftigten halten unter schweren Bedingungen den Betrieb aufrecht und sichern den gesellschaftlichen Frieden.

Die BA hat die Prämissen und Dienstleistungsversprechen zum operativen Übergang für das erste Quartal 2021 überprüft und angepasst. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sollen (zunächst bis zum 14.02.2021) die persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum (Notfallschalter) reduziert werden, beraten werden soll nur noch telefonisch und digital.

Durch die kürzlich geänderte Arbeitsschutzverordnung verstärkte sich die Inanspruchnahme von Homeoffice auch innerhalb der BA weiter. Während bei den MAP-Zugängen noch Kapazitäten frei sind, sind die ca. 38.000 Zugangsmöglichkeiten (Lizenzen + Server) ins BA-Netz für Mini-PC und eigene Hardware zeitweise ausgelastet. Die Anzahl der Citrix-Lizenzen wird bis vorerst 30.06.2021 nicht reduziert.

Darüber hinaus versucht die BA, solange wie möglich zentrale Regelungen zur gleichmäßigeren Verteilung der Auslastung zu vermeiden. Dies begrüßen wir – so können vor Ort individuelle flexible Lösungen gefunden werden. Dies bedingt aber auch, dass Geschäftsleitungen und Führungskräfte (weiterhin) mit Fingerspitzengefühl agieren. Insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen, die zum Beispiel aufgrund Betreuung und/oder Pflege zeitlich nicht flexibel sein können oder aus anderen persönlichen Gründen Homeoffice benötigen.

 

vollständige HPR-Information (PDF, 05.02.2021)