Ihre Gewerkschaft
14.02.2022

Februar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Informationen und Einschätzungen der vbba-Fraktion im HPR aus der Februar-Sitzung unter anderem mit folgenden Themen:

• Anpassung operativer Fahrplan

• Dienstvereinbarung zur Mobilarbeit

• Zukunftsorientierte Ausrichtung des Arbeitgeber-Service

• Einführung der Online-Terminvergabe (OTV EZ)

• BA der Zukunft: Erprobungskonzept Module im Kundencenter - Self-Service

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach langen und intensiven Verhandlungen und Gesprächen hat der HPR in dieser Sitzung der neuen Dienstvereinbarung Mobilarbeit zugestimmt, die zum 20. März 2022 bzw. nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Homeofficepflicht in Kraft treten wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in dieser HPR-Info.

Weiterhin sind Sie und wir von den Auswirkungen der Omikron-Welle betroffen - der HPR tagte via Skype.

Wir begrüßen, dass – auch aufgrund der Einflussnahme des HPR – der Vorstand dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiterhin einen hohen Stellenwert zumisst. Im operativen Geschäft ergaben sich so mit dem angepassten operativen Fahrplan wichtige Klarstellungen:

  • Erstgespräche können wieder auch per Telefon oder Videoberatung durchgeführt werden. Innerhalb des Vermittlungsprozesses soll mindestens ein Präsenzgespräch, der dann aktuellen Beratungssituation entsprechend, erfolgen. Dies ist eine Anpassung des Vermittlungsprozesses, die wir begrüßen, da sie den realen Erfordernissen der Kundinnen und Kunden wie unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht wird.
  • Um kein persönliches Gespräch an der „Maskenfrage“ scheitern zu lassen, werden für Kundinnen und Kunden nun FFP2 Masken zur Verfügung gestellt, die lediglich mit einer OP-Maske das Haus betreten wollen. Gerade für die Kolleginnen und Kollegen der Eingangszonen ein wichtiges Signal, müssen sie ja am Notfallschalter weiterhin Gespräche mit Kunden ohne jeden Status führen. Wir hoffen, dass sich durch die FFP2-Masken der Schutz erhöht und dass die zur Verfügung stehenden Mengen auch ausreichen werden.

Während des Gesprächs mit der Vertreterin des Vorstandes, Frau Dr. Häublein wurde bekannt, dass der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Möglichkeit für Unternehmen vorlegte, nun bis Ende Juni (statt bis Ende März) 2022 Kurzarbeitergeld unter den vereinfachten Regelungen beantragen zu können. Natürlich sehen wir darin erneut die Bestätigung der nun schon seit über zwei Jahren erbrachten, außergewöhnlichen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen im KUG-Bereich inklusive aller unterstützenden Kräfte.

Mehrmals hat Bundesminister Heil öffentlich von „seinen Helden“ gesprochen, wenn es um die erbrachten Leistungen zur zeitnahen KUG-Bewilligung geht. Aber nach so langer Zeit der dauerhaft hohen Arbeitsbelastung sehen wir auch: Die Heldinnen und Helden sind müde!

vollständige HPR-Information vom 14.02.2022