15.03.2022

März-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Informationen und Einschätzungen der vbba-Fraktion im HPR aus der März-Sitzung unter anderem mit folgenden Themen:

• Auswirkungen des Ukraine-Krieges

• Gestiegene Spritpreise und Dienstreisen

• Anpassung operativer Fahrplan

• Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe: Maßnahmepaket der BA

• BA der Zukunft: Service- und Online-Center mit Leistungs-Know-how

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider können wir diese HPR-Info der vbba-Fraktion nicht mit positiven Themen und gar Frühlingsgrüßen einleiten.

Denn auch wir stehen unter dem Eindruck der „Zeitenwende“, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz genannt hat: dem am 24. Februar 2022 begonnen Ukraine-Krieg mit allen seinen Schrecken und sinnlosen Opfern.

Nie wieder Krieg! Wir hatten gehofft, dass diese Forderung in Europa nie wieder aktuell würde! Wir unterstützen die veröffentlichten Spendenaufrufe und Hilfsaktionen für die Menschen in und aus der Ukraine und teilen die Betroffenheit und Solidarität mit ihnen uneingeschränkt!

Bereits spürbar sind wirtschaftliche Auswirkungen des Krieges und die Folgen der Sanktionen gegenüber Russland auch für uns in Deutschland, wenn wir an die aktuell stark angestiegenen Energiekosten, Sprit- und Lebensmittelpreise denken. Darüber hinaus werden auch die zerstörten wirtschaftlichen Bindungen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft haben, die ersten Anzeichen dafür gibt es dafür bereits in der Automobilbranche, denen Zulieferungen aus der Ukraine weggebrochen sind. Dies könnte sich auch bei uns schnell zum Beispiel im Operativen Service mit einem Anstieg der Kurzarbeit oder im Bereich Vermittlung und Beratung mit einem Rückgang der besetzbaren Stellen bemerkbar machen. Beides wird unsere Arbeit nicht gerade erleichtern.

Die stark gestiegenen Spritkosten haben auch Auswirkungen auf unsere Kolleginnen und Kollegen. So erhöhen sich teilweise massiv die Aufwendungen für die Fahrten zur Dienststelle. Hier könnte durch eine großzügige Ermöglichung von Homeoffice schnell eine gewisse Entlastung vorgenommen werden.

Auch darf die finanzielle Belastung durch die wieder ansteigende Zahl von Dienstreisen nicht unbeachtet bleiben – denn diese werden weit überwiegend mit privaten Fahrzeugen geleistet. Die BA setzt dies (insbesondere im ländlichen Raum) quasi voraus, denn nur mit dem ÖPNV würden sich die Dienstgeschäfte kaum erledigen lassen. Doch Dienstreisen sind kein Privatvergnügen und niemand ist verpflichtet, Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug durchzuführen. Die „Fahrtkostenentschädigung“ aus dem Reisekostenrecht ist schon lang nicht (mehr) kostendeckend. Hier muss die BA schnell gegensteuern, zum Beispiel bei der Politik eine Anhebung der Kilometerpauschale oder die ernsthafte Prüfung von alternativen Entlastungsmöglichkeiten anzustoßen.

Zudem sollten vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen die Überlegungen für eine Reduzierung von Fahrerstellen und Dienstkraftfahrzeugen bis auf Weiteres ad acta gelegt werden!

 

vollständige HPR-Information vom 14.03.2022