08.05.2023

Einigung im TV-BA: Zufriedenstellender Kompromiss

Ohne den Druck auf der Straße wäre Ergebnis nicht zu erzielen gewesen

Trotz länger anhaltender, mitunter ignorant wirkender Blockadehaltung des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber konnte in Potsdam im Zuge des Schlichtungsverfahrens ein zufriedenstellender Kompromiss erzielt werden (siehe vbba aktuell vom 23. April).

„Nun haben wir auf dieser Basis den dicken Knoten auch für die Kolleginnen und Kollegen im Anwendungsbereich des TV-BA durchschlagen können. Das war gleichermaßen logisch wie notwendig“, fasst Waldemar Dombrowski, Bundesvorsitzender der vbba das Resultat der sehr schwierigen Tarifrunde 2023 zusammen. Wie am 5. Mai berichtet, gibt es sowohl einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich als auch deutliche tabellenwirksame Einkommenserhöhungen. Und natürlich haben wir uns auch für unsere Nachwuchskräfte enorm eingesetzt.

 

Einmalzahlung / monatliche Nettozahlung

Im ersten Schritt werden dieses Jahr mit dem Juni-Entgelt 1.240 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt. Von Juli 2023 bis Februar 2024 beträgt die monatliche Netto-Sonderzahlung 220 Euro. Für die Teilzeitbeschäftigten sind arbeitszeitanteilige Beträge vorgesehen – hier war die BA nicht zu mehr bereit. Nachwuchskräfte erhalten 620 Euro einmalig und dann 110 Euro monatlich.

Steigerung von Tabellenwerten und Funktionsstufen

Die Tabellenwerte erhöhen sich zum 1. März 2024 zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und darauf aufsetzend noch einmal um 5,5 Prozent. In dieser Kombination sorgt der Festbetrag dafür, dass Kolleginnen und Kollegen in niedrigeren Tätigkeitebenen eine prozentual höhere Einkommensanpassung erhalten als in höheren Tätigkeitsebenen (soziale Komponente). Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf 340 Euro erhöht.

Auch bei den Funktionsstufen konnten zweistellige Prozentzuwächse erreicht werden. So werden die Funktionsstufen ab März 2024 in den Tätigkeitsebenen VIII-V um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen IV-I um 10,5 Prozent erhöht.

Die neuen Beträge je TE können Sie der Tabelle in der Veröffentlichung vom 5. Mai entnehmen.

Auszubildende und Studierende

„Intensiv verhandelt wurde am Tariftisch auch die Anpassung für unsere Nachwuchskräfte. Am Ende konnte unsere Tarifkommission ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung von 150 Euro sowohl für unsere Auszubildenden als auch für unsere Studierenden durchsetzen“, zeigt sich Gewerkschaftschef Dombrowski in dieser Hinsicht zufrieden.

Zufriedenstellender Kompromiss

Die deutliche Mehrzahl der Rückmeldungen, welche die vbba-Bundesleitung von den Kolleginnen und Kollegen aus den Dienststellen erhalten hat, fällt insgesamt positiv aus. Natürlich bedeutet dieser Kompromiss, dass wir die
gewerkschaftlichen Maximalforderungen nicht komplett durchsetzen konnten. Aber die sture Blockadehaltung der Arbeitgeberseite haben wir am Ende geknackt!

Ohne den entschlossenen Einsatz von den vielen tausend Kolleginnen und Kollegen bei unseren Warnstreikaktionen, Demonstrationen und Protesten vor Ort wäre diese Einkommenserhöhung nicht durchzusetzen gewesen. Euer – und damit unser – Druck auf der Straße, auch vor Arbeitsagenturen, Jobcentern und vor der BA-Zentrale, war notwendig!

All jenen, die sich aktiv beteiligt und damit solidarisch gezeigt haben, gilt unser Dankeschön.

vbba aktuell vom 8. Mai