06.04.2023

Stell Dir vor, es gibt einen Ernstfall

- und keiner ist da, der helfen kann

Sicherheit und Arbeitsschutz ist in den Agenturen und den Jobcentern durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und betriebsinternen Weisungen geregelt. Dadurch soll gewährleistet sein, dass bei Ernstfällen jede/r weiß, was selbst zu tun ist, oder wer in solchen Problemlagen Hilfe leisten kann (Erst-, Brandschutz-, Evakuierungshelfer/innen, Einsatzleitung etc.).

Die örtlichen Notfall- und Sicherheitskonzepte sind nicht mehr zeitgemäß, da sich die Rahmenbedingungen unserer täglichen Arbeit gravierend verändert haben. Insbesondere die Steigerung im Bereich des mobilen Arbeitens führt dazu, dass die Erledigung der Arbeit nicht mehr nur auf das Büro begrenzt ist, sondern ortsflexibel stattfindet.

In der Folge können Situationen entstehen, in denen

Unsere Forderung daher:

Sofortige Überprüfung und Anpassung der Notfall- und Sicherheitskonzepte!

Dazu müssen jedoch die entsprechenden Bereiche (z.B. im Internen Service) auch so ausgestattet werden, dass sie dies ohne Überlastung leisten können.

Fragen zu diesem Themenkomplex? Ansprechpartner/innen der vbba vor Ort und die Mitglieder der Grundsatzkommission 2 sind für Sie da.

vbba aktuell vom 06.04.2023