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Arbeitgeberseite erklärt Verhandlungen für gescheitert und ruft die Schlichtung an

Anbei der Link zum Artikel "Tarifverhandlungen gescheitert- So viel Verweigerung war nie." und in der Anlage das „Flugblatt“ zur Kenntnisnahme und Verwendung.

Ausblick:

Die Schlichter müssen bis nächste Woche zusammentreten und bis Anfang April einen Schlichtungsvorschlag vorlegen. Nach der Schlichtung muss auf jeden Fall eine weitere Verhandlungsrunde stattfinden. Dort kann der Schlichterspruch angenommen, modifiziert oder abgelehnt werden. Sollte der auf Ablehnung treffen, wäre der Weg für bundesweite Streiks frei.

Hinweis:

Warnstreiks darf es während der Schlichtung nicht geben.

Mit kollegialem Gruß

Heidrun Osang

Gabriele Schwerthfeger

Manfred Klar

Karsten Staß

(Mitglieder der BTK des dbb beamtenbund und tarifunion)

vbba - Gewerkschaft Arbeit und Soziales

im dbb beamtenbund und tarifunion

www.vbba.de

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