SGB II aktuell
3G Nachweis, Arbeitsschutz & Homeoffice-Pflicht
Personalräte in den gemeinsamen Einrichtungen sind in der Mitbestimmung
Ende November sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Während in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit die 2G-Regelung flächendeckend in der Beratungssituation eingeführt wurde, sieht die Welt in den Jobcentern - wie so häufig - heterogen aus. So gibt es Dienststellen, die sehr vorbildlich und verantwortungsvoll Kundenkontakte auf 2G einschränken und persönliche Kundenkontakte darüber hinaus auf das notwendige Maß zurückfahren, zügig Maßnahmen zum umfassenden Ermöglichen von Homeoffice unter Beteiligung ihrer Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ergreifen und die 3G-Nachweise der Beschäftigten kontrollieren und datenschutzkonform dokumentieren.
Wir kritisieren jedoch die Situation in den Dienststellen, wo zum jetzigen Zeitpunkt noch unverhältnismäßige Erwartungen hinsichtlich persönlicher Kundenkontakte im Fokus stehen und die gesetzliche Angebots-Pflicht für das Homeoffice nicht umgesetzt wird. Entgegen der Situation im letzten Jahr gibt es genügend Kapazitäten für die Arbeit im Homeoffice.
Stephanie Rau, stellv. Bundesvorsitzende der vbba, stellt klar: „Wir erwarten eine konsequente Überprüfung der Notwendigkeit von persönlichen Kundenkontakten in den Dienststellen und dies unter Berücksichtigung des Impfstatus auf beiden Schreibtischseiten sowie die adäquate Umsetzung der Angebotspflicht des Homeoffice. Der letzte „Lock-Down“ hat bewiesen, dass der gesetzliche Auftrag des SGB II auch mit alternativen Kommunikationsformen erfüllt werden kann. Bei der Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Jobcentern müssen die Personalräte vor Ort beteiligt werden.“
Da die Geschäftsführungen der Jobcenter in diesen Fragen jeweils eigene Entscheidungen treffen müssen, sind die jeweiligen Jobcenter-Personalräte gemäß § 80 BPersVG in der Mitbestimmung.