Abschluss der Einkommensrunde 2020
Anpassung der Besoldung von Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamtinnen und -beamten für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Die Bezüge werden (rückwirkend) zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent erhöht. Damit entfällt auch der entsprechende Vorbehalt auf den Bezügemitteilungen.
Die Besoldungsanpassung wurde damit zeitnah umgesetzt und entspricht in wesentlichen Teilen dem Abschluss für die Tarifbeschäftigten der BA in den Jahren 2021/2022. Hier wurde die Erhöhung der Gehälter bereits mit der Aprilabrechnung umgesetzt.
Die Einkommenstabellen sind hier abrufbar: www.vbba.de/einkommenstabellen/
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist die Einkommensrunde für die Jahre 2021 und 2022 für den öffentlichen Dienst des Bundes abgeschlossen. Die Bundesregierung hat Wort gehalten und frühzeitig den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetz soll zwar die allgemeine Teilhabe der Besoldung ermöglicht werden, die konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestmaß einer verfassungskonformen Ausgestaltung einer jeweils angemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten – im Abstand zur sozialen Grundsicherung, so wie bei Beamten mit Kindern – im Bundesbereich, ist jedoch nicht umgesetzt worden. Das Bundesinnenministerium hatte im ersten Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes einen Vorschlag dazu gemacht. Aufgrund politischer Auseinandersetzungen kam es jetzt trotz eindeutiger Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts doch nur zu dieser einfachen Lösung.
Dennoch begrüßt die vbba zumindest die Besoldungsanpassung und bedankt sich bei allen, die sich aktiv bei der Einkommensrunde beteiligt haben.