03.03.2015

Kassensicherheit in den Jobcentern:

Bundesarbeitsministerin zum Handeln aufgefordert!

Bereits zu Beginn des Jahres warnten wir vor der Einführung des 4-Augenprinzips in den Jobcentern aufgrund der gleichzeitig zu erledigenden Umstellungsarbeiten im Zuge der Einführung des IT-Verfahrens ALLEGRO.

Hinzu kommt, dass die Funktionalität von ALLEGRO abseits der Neu- und Weiterbewilligung von Alg II noch ausbaufähig ist. Diese Situation ist weder für die Kolleginnen und Kollegen noch für die Bürgerinnen und Bürger akzeptabel.

 

Der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat nach Abstimmung mit der vbba Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zum Handeln aufgefordert!

 

So sei die Umsetzung des Vier-Augenprinzips derzeit absolut nicht leistbar, weil die Jobcenter bis zum 30.06.2015 alle Datenbestände zur Leistungsgewährung umstellen müssen. Dieses sei leider nicht automatisiert möglich, sondern müsse händisch erledigt werden.

 

Klaus Dauderstädt und vbba-Bundesvorsitzender Waldemar Dombrowski sind sich einig, dass die jetzige Einführung der Prüfungspflicht in Form des Vier-Augen-Prinzips, die ohnehin angespannte Situation in unerträglicher Weise verschärft!

 

Gemeinsam mit dem dbb fordern wir zunächst ein Aussetzen des Vier-Augen-Prinzips bis zum Abschluss der ALLEGRO-Umstellung! Daneben erinnern wir das BMAS daran, dass es selbst von bis zu 580 zusätzlichen Stellen für erweiterte Kontrollpflichten ausgegangen ist. Hier gilt es also zu handeln!

 

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