Einsatz der Kolleginnen und Kollegen wird honoriert!

Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in Sicht!

Bereits zum Zeitpunkt der Tarifeinigung haben wir gesagt, dass die Einkommensrunde 2016/17 für uns erst erfolgreich beendet ist, wenn das erkämpfte Tarifergebnis auch auf den Beamtenbereich übertragen wird. Nun liegt dem dbb der Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2016/17 vor.

Danach werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2016 und 2017 erhöht:

  • ab 01. März 2016 um 2,2 Prozent (nach Abzug des Minderungsbetrags von 0,2 Prozent zur Bildung der Versorgungsrücklage)
  • ab 01. Februar 2017 um 2,35 Prozent (kein Minderungsbetrag zur Bildung der Versorgungsrücklage)

vbba-Bundesvorsitzender Waldemar Dombrowski, zugleich Vorsitzender der Grundsatzkommission Beamten- und Laufbahnrecht beim dbb, ist mit den erzielten Ergebnissen zufrieden: "Wir konnten den Dienstherren und Arbeitgebern sehr gut verdeutlichen, was die Kolleginnen und Kollegen geleistet haben und weiterhin leisten. Zudem haben wir im Beamtenbereich erreicht, dass der Minderungsbetrag zwecks Bildung einer Versorgungsrücklage künftig nicht mehr jährlich, sondern lediglich beim ersten Anpassungsschritt einer Einkommensrunde erfolgt. Die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei Warnstreiks und Demonstrationen war sehr hilfreich!"

Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich bis Mitte Juli mit dem Gesetzesentwurf befassen. Sofern der Kabinettsbeschluss vorliegt, plädieren wir für die Zahlung von Abschlägen.

 

vbba-aktuell vom 21.06.2016 (PDF)