Betriebliches Eingliegerungsmanagement in der BA
Hintergründe und Grundlagen
Mit der gesetzlichen Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX zum Betrieblichen Eingliegerungsmanagement (BEM) wird der stetig wachsenden Herausforderung zu Erhalt und Verbesserung der Leistungsfähigkeit gesundheitlich eingeschränkter Beschäftigten Rechnung getragen. Das vorliegende vbba-aktuell befasst sich innerhalb der "Veröffentlichungsreihe BEM 2015" mit den Hintergründen und Grundlagen des BEM.
Bei längerfristigen oder wiederholt auftretenden krankheitsbedingten Fehlzeiten (insgesamt 6 Wochen/42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate) ist auch die BA verpflichtet, BEM anzubieten und dieses auf Wunsch durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen Kollegen/innen aus unterschiedlichen Interessenvertretungen und Bereichen in einem Integrationsteam in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Möglichkeiten ausschöpfen, Ihre Einsatz- und Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder (wieder-) herzustellen.
Freiwilligkeit und Datenschutz sind die alles beherrschenden Grundsätze des BEM.
Freiwilligkeit bedeutet:
- Sie bestimmen, ob und wie das BEM beginnen soll.
- Sie bestimmen aber auch die Durchführung und Umsetzung.
- Eine - auch vorzeitige - Beendigung des BEM durch Sie ist jederzeit möglich.
- Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung passiert nichts.
Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet:
- Ohne Ihre Einwilligung werden keinerlei Daten weitergegeben.
- Alle am Verfahren beteiligten Personen verpflichten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Integrationsteam schriftlich zur absoluten Verschwiegenheit.
- Nur Sie haben das Recht, den Kreis der beteiligten Personen zu bestimmen und können diese auch während des Verfahrens austauschen.
- Im laufenden Verfahren sind alle Unterlagen verschlossen und getrennt von der Personalakte aufzubewahren.
- Wenn das Verfahren abgeschlossen/beendet ist, werden nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist alle Unterlagen entweder Ihnen ausgehändigt oder komplett vernichtet.
- In Ihrer Personalakte ist lediglich ersichtlich, dass BEM in Anspruch genommen wurde.
Das Integrationsteam fragt bei Ihnen nach, ob Sie ein BEM wünschen. Es führt die Gespräche gemeinsam mit Ihnen, leitet besprochene Maßnahmen ein und überwacht deren Umsetzung. Machen Sie keine besonderen Angaben zur Zusammensetzung des Teams, wird dieses aus besonders geschulten Kollegen/innen gebildet. Das sind in der Regel ein/e Personalberater/in, Ihre Führungskraft, einer/m Vertreter/in des Personalrats und die Vertrauensperson der behinderten Menschen. Diese stehen bei allen Fragen rund um das BEM sowohl vor als auch während des Verfahrens zur Verfügung. Selbstverständlich ist es möglich, eine (weitere) Person Ihres Vertrauens einzubeziehen.
Das ist nicht ungewöhnlich - zumal Sie mit meist fremden Menschen zusammensitzen, denen Sie sich in gewissem Maße öffnen ... BEM ist immer ein Prozess - also in der Regel nicht nach einer Zusammenkunft erledigt / beendet. Gemeinsam mit Ihnen werden das weitere Vorgehen, Maßnahmen, mögliche Zwischenziele und weitere Termine vereinbart. Seien Sie sicher, Sie sind "Herr/Frau" des Verfahrens. Immer und zu jedem Zeitpunkt!
In der Regel werden länger Erkrankte vom IS-Personal angeschrieben, um ihnen BEM anzubieten - aber es geht auch anders: Wenn Sie mögliche - weitere - arbeitsbedingte Ausfallzeiten vermeiden möchten, können Sie von sich aus mit dem Integrationsteam Kontakt aufnehmen und BEM beantragen! Und... auch wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie BEM in Anspruch nehmen!