Ihre Gewerkschaft
06.03.2020

März-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

wir haben einen hoch engagierten Kollegen verloren, von dem wir respektvoll Abschied genommen haben. Unsere HPR-Sitzung war daher geprägt von Erinnerungen an den langjährigen ehemaligen Vorsitzenden Eberhard Einsiedler. Wir trauern mit der Familie.

Und nun zu den Themen, die uns ständig begleiten:

Digitalisierung/Automatisierung in der BA

Die Dienstvereinbarung lag auch zu dieser Sitzung noch nicht vor, befindet sich jedoch in der finalen Abstimmung. Bis diese endgültig vorliegt, bietet der von der vbba erstellte Leitfaden „Digitale Arbeitswelt“ Hilfe in vielen Fragen zu diesem Thema.

Flächenpräsenz in der Arbeitslosenversicherung

Die im Januar angekündigte Weisung wurde in den letzten Tagen, noch etwas „geschärft“ veröffentlicht. Ein Rückzug aus der Fläche ist damit nicht verbunden, die Agenturen sollen jedoch in die Lage versetzt werden, mit den Personalressourcen besser umgehen zu können. Auf die Umsetzung sind wir sehr gespannt und werden sie kritisch begleiten

Personalarbeit der Zukunft

Der HPR erhielt erste Einblicke in die weiteren Vorhaben des Teilprojektes der Initiative BA der Zukunft. Ziel dieser Initiative - unter Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern - ist, die Personalarbeit zukunftsorientiert zu gestalten. Die Kolleginnen und Kollegen im Internen Service sollen von administrativen Arbeiten entlastet werden. Hierbei gilt es, Doppelarbeiten und Insellösungen abzustellen und Transparenz über die Prozesse herbeizuführen. Oberste Priorität haben zunächst die Prozesse im Reisemanagement und bei der Bearbeitung der Beihilfe. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für alle Betroffenen (Antragstellende und Beschäftigte in der Abarbeitung). In diesem Zusammenhang hat der HPR seine Forderung nochmals betont: durch die Organisationsentscheidungen und Veränderungen in den Arbeitsabläufen muss ein Umdenken zur Arbeitszeit bei Dienstreisen her, sonst verpuffen all diese Anstrengungen.

Weisung Flächeneinführung E-Justiz in der BA

Die Anwendung E-Justiz-BA wird den Rechtsbehelfsstellen aller Familienkassen (Welle 1) zum 06.04.2020, den Operativen Services und gemeinsamen Einrichtungen mit EGVP-Übergangslösungen (Welle 2) zum 20.04.2020 für den elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung gestellt.

Die Kernfunktionalitäten für den Versand von einem oder mehrerer Dokumente sowie für den Empfang von Nachrichten, deren Veraktung in der E-AKTE sowie die Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen können angewendet werden. Es werden weiterhin die fachlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der ersten beiden Wellen der Flächeneinführung geregelt.

Konzepttest „Personalauswahl auf Augenhöhe“

Die Rekrutierung von Personal trägt wesentlich zum Geschäftserfolg der BA bei. Für eine gute externe Rekrutierung ist es notwendig, dass sich die BA als Arbeitgeberin auf die Veränderungen am Bewerbermarkt einstellt, um weiterhin marktfähig zu bleiben. Zudem hat die BA ihre Personalpolitik geändert und strebt vorrangig Einstellungen auf Dauer an. Rekrutierung auf Dauer heißt, dass bei der Personalauswahl eine Entscheidung mit sehr hohem Investitionsrahmen getroffen wird und dementsprechend eine sehr treffsichere Auswahl passieren muss.

Mit dem Konzepttest wird eine neue Herangehensweise an die Rekrutierung bei extern ausgeschriebenen Stellen auf den Tätigkeitsebenen IV und V in beiden Rechtskreisen erprobt. Er umfasst den gesamten Rekrutierungsprozess, von der Planung bis hin zur Einstellung.

Die neue Personalauswahl soll in insgesamt vier Schritten erfolgen. Sie beginnt mit einer 3-stufigen Vorauswahl und endet mit einem Auswahlgespräch mit der Führungskraft. Die Vorauswahl startet wie bisher mit der Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen (Schritt 1) und der Prüfung stellenbezogener Kriterien (Schritt 2), beides nach Aktenlage. Neu ist der obligatorische Mitmach-Tag (Schritt 3). Dessen Ziel ist es, zu prüfen, ob die Bewerberin/der Bewerber grundsätzlich zur BA passt und für welche Tätigkeitsbereiche der BA (z. B. Tätigkeit mit Kundenkontakt oder Schwerpunkt Sachbearbeitung) sie bzw. er in Frage kommt. Der Mitmach-Tag enthält verschiedene Sequenzen: einen kognitiven Fähigkeitstest, persönliches Kennenlernen, eine Lernsequenz, optional eine Gruppenarbeit, ein Interview, eine Sequenz zum Kennenlernen der BA bzw. der Aufgabe/des Arbeitsplatzes und mindestens ein Reflexionsgespräch. An den Mitmach-Tag schließt für die Bestgeeigneten das Auswahlgespräch mit der bedarfstragenden Führungskraft an.

Es ist vorgesehen, dass alle Konzepttest-Standorte grundsätzlich die gleichen Auswahlelemente verwenden. Nur wenige Ausnahmen (z. B. Abweichen von der Reihenfolge der beim Mitmach-Tag eingesetzten Sequenzen) sind zugelassen und entsprechend zu dokumentieren.

Für die operative Umsetzung der Personalauswahl werden zentral keine zusätzlichen Personalressourcen zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Aufwände, die sich aus der erweiterten Personalauswahl ergeben können, werden durch die sinkende Zahl an Verfahren ausgeglichen. Die Aufgaben werden grundsätzlich von den im Fachkonzept Personal beschriebenen Aufgabenträger/innen wahrgenommen. Für das Rekrutierungspersonal im Internen Service werden individuelle Bedarfsanalysen und Qualifizierungspläne erstellt. Die weiteren Kommissionsmitglieder müssen eine Beobachterschulung absolviert haben. Bei GleiB und SBV ist das gesetzliche Teilnahmerecht zu berücksichtigen.

Der Konzepttest erfolgt in der Zeit von Juni 2020 bis Mai 2021 in den RD-Bezirken RPS (IS Saarland und Trier), NRW (IS Düsseldorf) und NSB (IS Osnabrück). Begleitet wird der Konzepttest durch Befragungen der Bewerber/innen und Mitglieder der Auswahlkommission, der neu eingestellten Mitarbeiter/innen und deren Vorgesetzten nach drei und zwölf Monaten sowie durch regelmäßige Erfahrungsaustausche mit dem Personalbereichen der RD und POE.

Projekt AIDAV (Automatisierung in der Arbeitslosenversicherung)

1. Umsetzungsbaustein: Einführung der automatisierten Herstellung der Bearbeitungsreife

In einer Erprobungsphase wurden über mehrere Wochen die Ergebnisse der ersten Automatisierungsprotokolle auf eine Eignung für die operativen Service Berlin-Mitte, Hamburg, Kiel, Leipzig Rostock

und Ulm überprüft und bewertet. Aufgrund der Weiterentwicklung der Fachlogik des Automaten 3A1 ist es dem Projekt jetzt möglich, die 2. Phase auf einen 4- bis 6-wöchigen Zeitraum im April 2020 zu begrenzen.

Die in der Erprobung befindlichen OS melden in diesem Zeitraum Auffälligkeiten, potentielle Fehlerfälle und Optimierungswünsche.

Die neue Weisung regelt die geplante Flächeneinführung des automatisierten Teilprozesses zur Prüfung und Herstellung der Bearbeitungsreife von Onlineanträgen auf Arbeitslosengeld aus dem eService Geldleistungen. Es wird beschrieben wie die Automaten unterstützen und welche Auswirkungen das auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 18.05.2020 hat.

 

Erweiterte Erprobung der Dienstleistung „Online-Lotse“ und Bearbeitung der Online-Arbeitssuchendmeldungen in der EZ

Die Erprobung wurde ausschließlich in den Pilotagenturen verlängert (Hannover, Hameln, Rostock). Weitere Agenturen wollen teilweise vorübergehend die Online-Arbeitssuchendmeldung in die Eingangszone verlegen. Es besteht durch die Pilotierung des „Online-Lotsen“ keine generelle Zustimmung des HPR für die Verlegung der Online-Arbeitssuchendmeldung in die Eingangszonen. Individuell ist hier die Mitbestimmung der Gremien vor Ort zu prüfen!

Einführung der bundesweiten Berufsorientierungs-Austauschplattform (BOA)

Bei der Berufswegplanung und -entscheidung unserer Kundinnen und Kunden unterstützen unsere Berufsberater/innen vor und im Erwerbsleben sowie die Berater/innen Berufliche Rehabilitation und Teilhabe und die BCA. Dafür werden vor Ort zielgruppenspezifische Materialien für die Veranstaltungen und Beratungen erarbeitet. Bisher werden hier unterschiedliche Austauschformate auf RD Ebene gepflegt. Im Sinne eines Wissensmanagement mit großer Beispielsammlung können nun in Zukunft Berufsorientierungs-Materialien im Intranet nach dem Motto „Teilen und Tauschen“ in der benannten Plattform eingestellt werden.

Es gibt aufgrund von Datenschutz und urheberrechtlicher Vorgaben einzuhaltende Nutzungsbedingungen. Das Material muss Barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Die Anwendung kann freiwillig genutzt werden. Es ist keine fachaufsichtliche Qualitätssicherung vorgesehen. Die beschriebenen Nutzungsbedingungen sind deshalb bei eigenverantwortlichem Handeln von großer Bedeutung.

Die Regionaldirektionen unterstützen die fachliche Nutzung und Umsetzung der BOA in den Dienststellen. Für die Nutzung werden ein Leitfaden und diverse Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

 

vollständige Information vom 05.03.2020 (PDF)