Ihre Gewerkschaft
19.04.2021

April-Ausgabe

Information der HPR-Fraktion

• Erlangung der arbeitgeberseitigen Beratungszertifizierung

• Fortschreibung des Fachkonzepts zur Weiterentwicklung der Organisation des BA-SH

• Einführung der Online-Terminvergabe (OTV) in der Familienkasse

• Organisationsentwicklung im RD-Bezirk Sachsen-Anhalt-Thüringen; Umstellung der Agenturen für Arbeit (1. und 2. Welle)

• Personalhaushalt – Dienstleistungseinkauf SGB II

• Identifizierung befristet beschäftigter Potenzialträger/innen für Dauerbeschäftigung

• Arbeitsbefreiung/Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen

• …

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

weiterhin ist die Pandemie auch nach über einem Jahr das bestimmende Thema in der Bundesrepublik – und so auch in der BA.

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat weiterhin hohe Priorität. Ein sehr wichtiger Baustein ist hier weiter die größtmögliche Vermeidung von persönlichen Kontakten. Wir begrüßen, dass der BA-Vorstand in seinem Schreiben an alle Beschäftigten klargestellt hat, dass ein persönlicher Kundenkontakt „nur in unaufschiebbaren, dringlichen Angelegenheiten und über die Notfallschalter“ erfolgen soll. Bis mindestens Ende April soll Homeoffice weiterhin die bevorzugte Arbeitsform sein, wo immer das möglich und sinnvoll ist. Da wo sich Kontakte (auch zu Kolleginnen und Kollegen) nicht vermeiden lassen, bietet die BA den Beschäftigten Möglichkeiten zur Testung. Entsprechende Corona-Selbsttest sind und werden beschafft.

Die Politik setzt zur Bewältigung der Pandemie insbesondere auf die Impfung gegen das Corona-Virus. Wir sehen deshalb die BA aus Fürsorgegesichtspunkten und auch gesellschaftlich in der Verantwortung hier entsprechend aktiv zu werden. Die kurzfristige Abfrage zur Impfbereitschaft der Reha-Beratungsfachkräfte hat gezeigt, dass das Thema vom BA-Vorstand ernstgenommen und weiterverfolgt wird. So schwierig, teilweise frustrierend, diese Thematik auch – leider – umzusetzen ist: Die Bemühungen des Vorstandes unter Beteiligung des HPR sind, auch im Kontakt mit dem BMAS, groß, konkrete weitere Vereinbarungen für die Beschäftigten der BA zu erreichen. So befindet man sich weiter in Klärung, ob und wie Impfungen der Kolleginnen und Kollegen durch die Betriebsärzte und/oder unseren eigenen ärztlichen Dienst möglich und organisierbar sind.

 

vollständige HPR-Info vom 19.04.2021 (PDF)