Ihre Gewerkschaft
12.07.2021

Juli-Ausgabe

Informationen aus der HPR-Fraktion

• COVID19_Weisung „Neue Arbeitsschutzvorschriften – Dienstreisen und Besprechungen“

• Konzept Weiterentwicklung ZKGS (Zentraler Kindergeldservice)

• Prozessinformation „JOBCENTER.DIGITAL II“

• …

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Vorstandsbrief Mitte Juni wurde der Fahrplan zum operativen Übergang veröffentlicht. Darin wird beschrieben, wie sich die BA die stufenweise Rückkehr zum (neuen) Regelbetrieb vorstellt. Die 2. Stufe startet nun entsprechend den aktuellen Gegebenheiten ab 15. Juli.

Die terminierte persönliche Beratung soll verstärkt werden, bei dringenden Anliegen auch ohne Termin. Der Gesundheitsschutz unserer Kolleginnen und Kollegen soll weiterhin gewährleistet bleiben. So werden Kundinnen und Kunden um das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gebeten. Bei längeren Kontakten soll der Nachweis eines negativen Corona-Tests bzw. über eine Genesung oder vollständigen Impfung vorgelegt werden. Wenn den Bitten nicht nachgekommen wird, muss die Freiwilligkeit des Kontakts für unsere Kolleginnen und Kollegen erhalten bleiben. Zwar ist die bisherige Arbeitsschutzregelung von 10 qm pro Person entfallen, der Mindestabstand von 1,5 Metern gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist jedoch weiterhin einzuhalten.

Die BA hat während der Pandemie Mobilarbeit schon vor den gesetzlichen Regelungen der Bundesnotbremse großflächig ermöglicht. Deswegen ist es nun nur folgerichtig, auch nach Auslaufen der gesetzlichen Regelung zum 30.06.2021 das Thema weiterhin aktiv anzugehen und nicht abrupt zurückzufahren.

Es wurden erhebliche Kapazitäten für den Zugang von außen in das BA-Netz geschaffen, diese stehen weiterhin (mindestens bis Jahresende) zur Verfügung. Auch zukünftig soll Mobilarbeit Bestandteil der BA-Arbeitsorganisation sein. Der Entwurf einer geplanten Dienstvereinbarung konnte in der aktuellen HPR-Sitzung (mangels einer entsprechenden Vorlage) aber noch nicht besprochen werden.

 

vollständige HPR-Info (12.07.2021)