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19.12.2018

Personalhaushalt 2019

Informationen der HPR-Fraktion

Zur Ergänzung der Dezember-Ausgabe erfolgen weitere Informationen zum Personalhaushalt 2019.

Personalhaushalt 2019: Personalwirtschaftliche Maßnahmen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verwaltungsrat sind den Bedarfsmeldungen der Jobcenter gefolgt. Die Bundesregierung hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt. Ausgangsbasis sind die Kapazitätspläne der gemeinsamen Einrichtungen des vergangenen Jahres. Veränderungen ergeben sich durch die von den Trägerversammlungen beschlossenen und eingebrachten Personalbedarfe soweit deren Genehmigung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgte. Vor der Beantragung neuer Stellen wurde auf allen Ebenen geprüft, wie die angemeldeten Bedarfe gedeckt werden können und ob Beschäftigungsmöglichkeiten ggf. umzusteuern sind. Hierbei hat sich ergeben, dass die überwiegende Anzahl der begründeten Stellenbedarfe durch Umsteuerung gedeckt werden können. Im Einzelnen bedeutet dies:

Senkung des Befristungsanteils

Der Weg zur Reduzierung des Befristungsanteils wird konsequent fortgesetzt. Da befristete Kräfte in hohem Umfang auf Stellen geführt werden, können 1500 Ermächtigungen in Abgang gestellt werden.

eAkte

Ein rechnerisches Gesamtnutzenpotenzial von 2.114 Stellen (Anteil BA: 1.432 Stellen) aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur eAkte SGB II wurde im Rahmen einer Nutzerevaluation plausibilisiert und durch die Interne Revision und das BMAS bestätigt. Die unterschiedlichen Bedingungen vor Ort lassen eine zentrale Zuordnung eines konkreten Nutzens für jede einzelne gE ebenso wenig zu wie eine konkrete Zeitschiene. Daher sind Einsparungen aufgrund der Einführung der eAkte SGB II im Rahmen der Personalbedarfsermittlung in den kommenden Jahren in dezentraler Verantwortung durch die Trägerversammlungen zu berücksichtigen und bis Ende 2021 zu realisieren.

10. SGB II-Änderungsgesetz (Teilhabechancengesetz)

Ab Januar 2019 wird ein neues Regelinstrument § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose eingeführt. Mit der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II steht ein neu entwickelter Lohnkostenzuschuss zwecks dauerhafter Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. In § 16e Abs. 4 SGB II und § 16i Abs. 4 SGB II ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung geregelt, die durch Personal der Jobcenter selbst oder durch beauftragte Dritte durchgeführt werden kann. Für die Umsetzung stehen 400 gesperrte Stellen unter bestimmten von den Jobcentern zu begründenden Voraussetzungen zur Verfügung.

Bundesprogramm "rehapro"

Für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ werden 100 gesperrte und mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2024 versehene Stellen zur Verfügung gestellt.

Stellenbesetzungsverfahren

Eine unbefristete Einstellung bzw. die dauerhafte Übernahme von befristet Beschäftigten der BA in den gE kann auch weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die von den Regionaldirektionen sicherzustellen sind.

Personalhaushalt 2019: Personalwirtschaftliche Maßnahmen für den Bereich der Arbeitslosenversicherung

Auch der Personalhaushalt SGB III wurde von der Bundesregierung genehmigt. Der Verwaltungsrat hat der Vorlage der BA bereits zugestimmt.

Die im Haushalt der BA für das Jahr 2020 ausgebrachten 818,5 kw-Vermerke für die Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA) werden gestrichen. Die Stellen bleiben erhalten.

Weiterhin ist der Abbau der Befristungen ein Thema des Personalhaushaltes. Die Anzahl der Befristungen wird weiter zurückgefahren. Der Regelfall wird eine Dauerbeschäftigung unter Nutzung der Probezeit sein.

Die ursprünglich in 2017 festgelegten kw-Vermerke für wegfallende Stellen im Rahmen des Projektes eAkte wurden nach intensiver fachlicher Prüfung revidiert und sind nunmehr in den Jahren 2020 bis 2023 zu erbringen.

Weitere Themen der Haushaltsregelungen sind u.a.: Fachkräftesicherung, Ermächtigungen im Kontext Flucht und Asyl, Service-Center SGB III „Zentraler Belastungsausgleich“, Übernahme der Aufgaben von Familienkassen des öffentlichen Dienstes, Dienstleistungen Interner Service Personal, überörtlich wahrzunehmende Aufgaben (üKo) und zentrale Verwaltungsaufgaben üKo-finanziert.

Die BA hat zu den Ausführungen des HPR zum Personalhaushalt 2019 erkennen lassen, dass Sie an einer einvernehmlichen Klärung der Personalisierungen interessiert ist und die Einlassungen der Personalvertretung durchaus in Teilen für berechtigt hält. Die Aufstellung des Personalhaushaltes 2020 wird daher auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der nun laufenden Personalbedarfsanalyse hoffentlich dazu führen, dass die Belastungen vor Ort erkannt und entsprechend gewürdigt werden.

 

vollständige Information vom 19.12.2018 (PDF)