Ihre Gewerkschaft
14.01.2017

Januar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Auf seiner Sitzung im Januar beschäftigte sich der HPR u.a. mit dem Konzept "Lebensbegleitende Berufsberatung", dem Fachkonzept Familienkasse, der Einführung des Zwei-Augen-Prinzips in ZERBERUS und der Gesundheitsstrategie 2025 der BA.

Konzepttest LBB „Lebensbegleitende Berufsberatung“

Mit der Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung sollen Menschen in allen beruflichen Situationen Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) finden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Weiterentwicklung der Dienstleistungen und der Organisation der BA erforderlich. Es geht nicht mehr um möglichst schnelle Vermittlung, sondern vorrangig um nachhaltige Integration durch eine entsprechend fokussierte, individuelle Beratung. Dies ist im Interesse beider Marktseiten.

Neu ist der präventive und lebensbegleitende Ansatz der Beratung. Damit sollen neue Kundengruppen angesprochen werden, die Dienstleistungen der BA zu nutzen. Beratung vor Vermittlung wird Standard, verbunden mit dem Ziel, damit eine nachhaltige Integration mit ganzheitlicher Betrachtung der individuellen Potentiale vor schneller Vermittlung zu erreichen.

Mit der lebensbegleitenden Berufsberatung wird die derzeitige Trennung nach U25 und Ü25 in Beratung „vor dem Erwerbsleben“ und „im Erwerbsleben“ überführt.

Beratung „vor dem Erwerbsleben“ ist zuständig für die Aufgaben im Zusammenhang mit Ausbildung und Studium und betrachtet die Zeit bis zu deren Abschluss. Beratung „im Erwerbsleben“ verantwortet die Aufgaben im Kontext Arbeitsmarkt und Weiterbildung.

Zur Überprüfung der Annahmen bezüglich nachhaltiger positiver Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung, der benötigten Ressourcen, der tatsächlichen Marktnachfrage und der Auswirkungen auf Prozesse innerhalb der BA ist eine Pilotierung erforderlich. Die Pilotierung wird an den drei Agenturstandorten Düsseldorf, Kaiserslautern-Pirmasens und Leipzig vom 01.März 2017 bis 28. Februar 2018 durchgeführt.

Während der Pilotierung wird zusätzlich geprüft, welche sachbearbeitenden und administrativen Aufgaben der Beraterinnen und Berater künftig durch das Kundenportal (Service Center und Eingangszone) übernommen werden können.

Der Organisationsaufbau orientiert sich in seiner Struktur an der bestehenden Organisation der AA im Rahmen des KuZ. Alle Teams mit Beratungsaufgaben sind organisatorisch zu bündeln. Empfohlen wird hierbei eine Organisation nach berufsfachlichen Gesichtspunkten.

Im Rahmen der Pilotierung sollen die zur Realisierung der Ziele der Lebensbegleitenden Berufsberatung erforderlichen Ressourcen nachvollziehbar ermittelt und in der Praxis auf Gültigkeit geprüft werden. Ausgehend von den Personalressourcen in den Erprobungsagenturen erfolgt die Dimensionierung der zusätzlich notwendigen Bedarfe.

Die Realisierung erfolgt vorläufig für die Dauer der Pilotierung zuzüglich einer Übergangsfrist bis finale Entscheidungen getroffen sind. Im Ergebnis werden zusätzlichen Stellen (Berater, Fachkräfte und Fachassistenten) übergangsweise bis zum 31.12.2018 zugeteilt.

Fachkonzept Familienkasse

Mit der vorliegenden Version wird das Fachkonzept der Familienkasse fortgeschrieben. Durch die Einführung des Entwicklungsprogramms FamKa 2020 haben sich die Aufgaben der Familienkasse Direktion verändert und erweitert.

Die Arbeitsanforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Familienkassen verändern sich im Zuge technischer Weiterentwicklungen und äußeren Anforderungen. Beispiele sind hier die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte mit inzwischen vollständiger Migration sämtlicher papiergebundener Vorgänge, Anpassungen an dem IT-Fachverfahren KIWI sowie Rechts- und Verfahrensänderungen. In der Folge waren Prozesse anzupassen, insbesondere die Übernahme der kompletten Postsichtung im Kindergeld (im wesentlichen Sichtungspostkorb eAkte) durch die Fachassistenzebene Kindergeld. Die Dienstpostenbeschreibungen insbesondere der Assistenten- und Fachassistentenebene Kindergeld waren entsprechend zu überarbeiten.

Zudem wird sich durch die Neugestaltung und Neubewertung der Prozesse der Anteil der Fachassistenzkräfte im Kindergeld deutlich erhöhen. Infolge der Änderungen in der Prozesssteuerung entfallen die bisherigen Aufgaben der Assistentinnen und Assistenten:

  • Sichtung und Verteilung der täglichen Eingangspost nach Zuständigkeit und Dringlichkeit,
  • Bearbeitung der Schriftstücke, die ohne Kindergeldakte abschließend bearbeitet werden können

und werden zukünftig auf der Fachassistenzebene wahrgenommen.

Für Rekrutierung und Stellenbesetzung gilt Kap. 1.2 im Handbuch Personalrecht / Gremien.

Fachliche Weisung „Handbuch Ausbildung und Qualifizierung in der BA“ (HAQ) –Teil I Ausbildung und Teil II Studium

Die Fachliche Weisung „Handbuch Ausbildung und Qualifizierung in der BA (HAQ)" stellt zukünftig die Sammlung aller Regelungen im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung in der BA dar. In einem ersten Schritt wurden für den Bereich Qualifizierung die gültigen Weisungen zusammengefasst. Nun erfolgt die Ergänzung des Handbuches um die Teile „Ausbildung“ und „Studium“.

Dieses Handbuch fasst die erforderlichen Informationen und Weisungen für eine professionelle Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung der BA zusammen. Es dient als Arbeitsmittel zur Unterstützung der täglichen Arbeit in den Internen Service Personal und den Regionaldirektionen.

Eine Änderung hat sich hinsichtlich der Einstellung der Auszubildenden ergeben. Es ist nunmehr geregelt, dass die Agenturen für Arbeit (AA) mit Sitz eines Internen Services die Nachwuchskräfte im Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen“ einstellen und verantwortlich für deren Ausbildung sind. Ebenso stellen sie Nachwuchskräfte für die BTS in den Kammerberufen im Hotel- und Gaststättengewerbe ein.

Die praktische Ausbildung im Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen“ findet grundsätzlich möglichst wohnortnah in allen Agenturen und Jobcentern statt.

Bearbeitung von Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld; Einführung des Zwei-Augen-Prinzips in ZERBERUS

Ab 01. Februar 2017 können, unter Berücksichtigung verschiedener Berechtigungsstufen, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, und Saison-Kurzarbeitergeld im 2-Augen-Prinzip angeordnet werden. Zur Gewährleistung der Kassensicherheit werden 5% der Fälle einer Visa-Prüfung unterzogen. Zusätzlich werden gezielte Stichproben durchgeführt.

Bei Transferlistungen und Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz verbleibt es beim 4-Augen-Prinzip.

Mit der Programmversion P63a ist die online-Antragstellung für Insolvenzgeld im Portal „meine e-Services“ möglich.

Weisung „Gute Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen gestalten – Gesundheitsstrategie 2025 der BA“

Die BA als Dienstleisterin am Arbeitsmarkt und als Arbeitgeberin steht vor komplexen Herausforderungen insbesondere im Kontext von Digitalisierung, demografischem Wandel sowie von Vielfalt und Inklusion (Diversity). Zudem verändern sich in einer agilen Welt die Einstellungen, Erwartungshaltungen und Werte der Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten. Auch die Ausgestaltung und die Arbeitsschwerpunkte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) mit Schwerpunkt Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz müssen diesen Entwicklungen Rechnung tragen.

Mit der Gesundheitsstrategie 2025 will die BA als attraktive Arbeitgeberin vorausschauend auf den digitalen, demographischen und gesellschaftlichen Wandel künftig stärker reagieren. Es soll ein gemeinsames Verständnis von Gesundheit, Gesundheitsmanagement und der Ausgestaltung des lebensphasenorientierten Personalmanagements als Basis für die mitarbeiterorientierte Führung gefördert werden. Im Zentrum steht die Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und des Mitarbeiterengagements.

Der Begriff Gesundheit umfasst neben körperlichen und psychischen Aspekten auch die soziale Gesundheit (z.B. Arbeitsbeziehungen, Teilhabe) und ebenso persönliche Einstellungen (z.B. Lebensziele, Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben).

Gesundheitsmanagement ist die Summe aller betrieblichen Aktivitäten in verschiedenen Handlungsfeldern, die die Beschäftigungsfähigkeit fördern sollen. Gesundheit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Beschäftigten, Führungskräften und der Gesamtorganisation.

Gute Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen sind neben der Schaffung institutioneller Rahmenbedingungen eine wesentliche Aufgabe der mitarbeiterorientierten Führung. Aktuelle Untersuchungen zeigen den starken Einfluss einer von Wertschätzung geprägten Unternehmenskultur auf die Gesundheit, das Wohlfühlen am Arbeitsplatz und das Engagement der Beschäftigten auf. Diese Faktoren tragen wesentlich zum Geschäftserfolg und zu Innovationen bei.

Mit dieser Weisung wird die Gesundheitsstrategie 2025 als gemeinsame Basis in Verbindung mit der weiterhin gültigen Dienstvereinbarung zum BGM eingeführt, der AK „Engagement und Gesundheit“ initiiert und das BEM als Bestandteil des ganzheitlichen Führungsprozesses weiterentwickelt.

Im Zuge der Weiterentwicklung des BGM der BA werden bisherigen Weisungen zusammengefasst. Weitere Informationen und operative Arbeitshilfen werden künftig im Intranet der BA im geplanten neuen Handbuch der Personalpolitik veröffentlicht.


vollständige Information vom 12.01.2017 (PDF)