Ihre Gewerkschaft
13.03.2017

März-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Auf seiner Sitzung im Januar beschäftigte sich der HPR u.a. mit der 2. Änderungsvereinbarung zur Ausgestaltung der In-Sich-Beurlaubung, dem Pilotkonzept "Lebensbegleitende Berufsberatung", der Erhöhung der Einstellungsquote für Auszubildende und der Wiederaufnahme der Pilotierung der Outbound-Telefonie im Inkasso-Service.

2. Änderungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung ISB zur näheren Ausgestaltung der Beurlaubung von Beamten/-innen der BA nach § 387 Abs. 3 bis 6 SGB III (In-Sich-Beurlaubung)

Neben redaktionellen Änderungen wurden die bestehenden Regelungen zum Erlöschen der Antragsberechtigung weiterentwickelt. Nunmehr können die antragsberechtigten Beamtinnen und Beamten ihre Anträge solange stellen, wie keine Beförderung – bezogen auf den jeweiligen Karriereschritt- erfolgt ist.

Eine weitere Veränderung hat sich hinsichtlich der zusätzlichen Altersversorgung ergeben. Die Versicherungen haben die hierzu abgeschlossenen Rahmenverträge gekündigt. Den Kolleginnen und Kollegen kann nun über die Teilnahme an der Entgeltumwandlung ein alternatives Angebot unterbreitet werden. Die Detailregelungen sind der 2. Änderungsvereinbarung zu entnehmen.

 

Pilotkonzept LBB „Lebensbegleitende Berufsberatung“

Das nochmals aktualisierte Konzept stellt sicher, dass den einmündenden Kolleginnen und Kollegen keine monetären Nachteile entstehen. D. h., dass keine neuen Dienstposten, sondern Projektfunktionen übertragen werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem zuletzt vor Beginn der Projekttätigkeit übertragenen tarifierten Dienstposten incl. den damit verbundenen tätigkeits-/dienstpostenabhängigen Funktionsstufen. Für die tätigkeits- bzw./dienstpostenunabhängigen Funktionsstufen wird zur Kompensation die Übertragung einer Funktionsstufe „Personalsteuerung“ ausgebracht. Diese ist jedoch lediglich für die Einzelfälle zu gewähren, in denen die Wahrnehmung der bisher die Funktionsstufe auslösenden Aufgaben/Rollen bzw. Funktionen nicht weitergeführt werden kann. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ein Widerruf der tätigkeits-/dienstpostenunabhängigen Funktionsstufe nicht erforderlich ist.

Der Aufgabenzuschnitt im Bereich des Kundenportals wurde konkretisiert. Damit wird klargestellt, dass die mit dem Projekt verbundenen administrativen Aufgaben im bisherigen Kundenportal und damit neben den bisherigen Aufgaben zu erledigen sind. Die Weiterentwicklung des Konzeptes aufgrund gewonnener Erkenntnisse – auch zum Bürokratieabbau – erfolgt im Verlauf des Projektes. Daher wird es auch fortlaufend zu Anpassungen des Konzeptes kommen.

Zwischenzeitlich liegen dem HPR die Organigramme der drei Pilotagenturen Leipzig, Düsseldorf und Kaiserslautern/Pirmasens vor.

 

Office-Produkte und Visual Basic-Entwicklungen im Rahmen der Erstellung dezentraler Lösungen auf Systemen der BA

Die Erstellung und Nutzung von dezentralen Softwarelösungen auf Basis von Office-Produkten und Visual Basic-Entwicklungen auf den Systemen der BA werden neu geregelt. Berichte, Hinweise und dezentrale Anforderungen zu IT-Verfahren sind durch die Dienststellen über die Regionaldirektionen an die Zentrale zu übersenden. Die Entwicklung und Nutzung von Lösungen, für die bereits zentrale Software mit gleichem oder vergleichbarem Funktionsumfang zur Verfügung steht, wird dadurch ausgeschlossen.

Nur in Ausnahmefällen kann in dezentraler Verantwortung abgewichen werden. Hierzu wurden klare Kriterien aufgestellt. U. a. muss die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit, den Datenschutz und die Barrierefreiheit sichergestellt sein und die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und der Gremien erfolgen.

 

Gezielte Erhöhung der Einstellungsquote für Auszubildende zum Einstellungstermin 01.09.2017 für die RD-Bezirke NRW und Nord

Dem durch die Regionaldirektionen mitgeteilten erhöhten Bedarf an Nachwuchskräften wurde Rechnung getragen. In NRW wurde die Quote von 152 auf 173 Auszubildende und in Nord von 80 auf 107 Auszubildende erhöht.

 

Dokumentation der Dientreisegenehmigung durch die Führungskräfte im elektronischen Außendienstplan EAPL

Der Bundesrechnungshof hat die bisherige Praxis der durch die Führungskräfte bzw. Fachvorgesetzten vorgenommenen Prüfung der Dienstreisen von Beschäftigten gerügt. Daher sind ab sofort, die in EAPL erfassten Dienstreisen „aktiv“ durch das Anklicken des Feldes „geprüft“ zu genehmigen. Hierbei erstreckt sich die Prüfung sowohl auf die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch auf die Prüfung des erheblichen dienstlichen Interesses bei der Nutzung eines Kraftwagens. Die nachträgliche Beantragung von Dienstreisen ist von den Beschäftigten nunmehr selbst vorzunehmen, wobei auch diese einer Prüfung zu unterziehen sind. Eine Reisekostenabrechnung ist nur für geprüfte Dienstreisen möglich. Einzelheiten sind der in Kürze zu veröffentlichen Weisung zu entnehmen.

 

Wiederaufnahme der Pilotierung der Outbound-Telefonie im Inkasso-Service

Die Behebung des technischen Problems, welches zur Aussetzung der Pilotierung im März 2016 führte, erfolgte mit der Programmversion 63 im November 2016. Die Pilotierung kann somit fortgesetzt werden.

 

Erweiterung des digitalen Antragsservice für Mitarbeiteranträge: Verwaltung von vermögenswirksamen Verträgen

Das Mitarbeiterportal soll mit der Programmversion P71 um den Service zur eigenständigen Verwaltung der vermögenswirksamen Verträge erweitert werden. Die Nutzung zur Stellung von Anträgen im Mitarbeiterportal bleibt nach wie vor freiwillig. Weiteres ist den in Kürze erscheinenden Informationen zu entnehmen.

 

 

vollständige Information vom 13.03.2017 (PDF)