Ihre Gewerkschaft
12.05.2017

Mai-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

In seiner Mai-Sitzung hat sich der Hauptpersonalrat der BA u.a. mit der "verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung", dem Business-Intelligence Self-Service (BISS) und der 15. Änderung zum Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG) befasst.

Erste Änderung der fachlichen Weisung Handbuch Ausbildung und Qualifizierung in der BA (HAQ)

Die erste Änderungsversion der Teile „I – Ausbildung“ und „II – Studium im „Handbuch Ausbildung und Qualifizierung in der BA“ (HAQ), inklusive geänderter Anlagen liegt vor. Das HAQ, als Sammlung aller Regelungen im Bereich Ausbildung und Qualifizierung, wurde an die aktuellen Weisungen (z.B. OkiP) angepasst und durch weitere Regelungen ergänzt. Der Betriebliche Ausbildungsplan löst das Ausbildungshandbuch ab. Die Regelungen wurden nochmals überarbeitet. Zusätzlich eingebracht in die Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen wurden Praktika in der Familienkasse und im Internen Service (Anlage I.12 des HAQ). In Abschnitt II.4 befindet sich nun das Masterstudium inklusive der aktualisierten Fördermöglichkeiten des Masterstudiums.

 

„Verlaufsbezogene Kundenbetrachtungen – Zielführendes Handeln im Integrationsprozess“

Der Hauptpersonalrat wird für die obige Vorlage für den Bereich des SGB III – aufgrund des Beteiligungsrechts nach § 78 Abs. 5 BPersVG („Vor grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen ist der Personalrat anzuhören.“) – eine negative Stellungnahme abgegeben.

Die Beteiligung für den Rechtskreis SGB II erfolgte gem. § 76 Abs. 2 Nr. 5 (2. Alternative) und 7 BPersVG („Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht mitzubestimmen über Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs; die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden“). Hierzu hat der Hauptpersonalrat seine Zustimmung verweigert.

Weitere Informationen hierzu werden im Laufe der nächsten Woche auf den Intranet-Seiten des Hauptpersonalrats verfügbar sein.

 

BISS (Business-Intelligence Self-Service) - Datenraum „DQM – Datenqualitätsmanagement“ (Personen- und Bewerberangebote)

Der neu konzipierte Datenraum DQM (Personen und Bewerberangebote) mit seinen Datensatzobjekten soll den Anwendern/-innen von BISS zur Nachvollziehbarkeit der Datenräume dienen und bildet die Grundlage einer datenschutzrechtlichen Freigabe des einzelnen Datenraums. Mit der Einführung erfolgt eine weitere Einstellung von DORA-Abfragen im Bereich DQM.

Auswertungen, die Rückschlüsse auf einzelne Kolleginnen und Kollegen ergeben, sind aus dem Fachverfahren technisch nicht möglich.

 

Aktualisierung der Arbeitshilfe „Benutzerkennungen von Nachwuchskräften“

Bisher kam es bei den Nachwuchskräften immer wieder zu verzögerten Bereitstellungen der Benutzerkennungen und Berechtigungen. Dies war dem häufigen Wechsel der Teamzugehörigkeit im Rahmen der Ausbildung geschuldet, die teilweise sogar über Agenturgrenzen

hinausgehen. Die bisherige Praxis, die Berechtigungen erst mit dem Wechsel vorzunehmen, führte immer wieder dazu, dass die Nachwuchskräfte tagelang nicht mit den Fachverfahren arbeiten konnten.

Hauptpersonalrat und die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung haben diesen Umstand immer wieder bemängelt.

Mit der Programmversion PRV_17.01 wird das IT-Verfahren „IM-Webshop“ optimiert. Damit kann nun die Rechtevergabe vor dem eigentlichen Wechsel eines Ausbildungs- oder Praktikumsabschnitts vorgenommen werden. Eine Arbeitshilfe zur Verwaltung der Benutzerkennungen bei Nachwuchskräften, Trainee und Praktikanten, die alle Besonderheiten bei diesen Berechtigungen beinhalten, wird im Intranet veröffentlicht.

 

Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG) – 15. Ergänzung (Stand April 2017)

Aufgrund aktueller Rechtsprechung, Rundschreiben des BMI, Gesetzesänderungen sowie Änderungen in der Tarifsystematik im TV-BA wurde das HPG entsprechend geändert und aktuell die Dienstvereinbarung „Telearbeit und Mobilarbeit“ unverändert als neuer Abschnitt 2.4 in das HPG aufgenommen.

Auf die im Rahmen der Überarbeitung der DA zu § 32 TV-BA infolge der Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) erfolgte Anpassung der Regelungen zu Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Richter/-innen wird besonders hingewiesen.

Nach Abstimmung mit dem BMAS und dem BMI wird Beamten/-innen Sonderurlaub künftig gem. § 5 Nr. 3 i.V.m. § 3 SUrlV unabhängig von der bei der BA bestehenden flexiblen Arbeitszeit jeweils bis zur Dauer der individuellen täglichen Regelarbeitszeit unter Fortzahlung der Bezüge zur Ausübung einer ehrenamtlichen Richtertätigkeit gewährt. Auf die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit sowie die Lage der ehrenamtlichen Richtertätigkeit kommt es insoweit nicht an.

Die Regelungen des § 5 Nr. 3 SUrlV sind übertariflich auch für die Arbeitsbefreiung von Arbeitnehmern/-innen bei ehrenamtlicher Richtertätigkeit anzuwenden. Die Neuregelung tritt ab Bekanntgabe der HPG-Ergänzung in Kraft.

 

weitere Themen

  • Verpflichtung eines betrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes für das VZ der BA
  • Personalhaushalt 2017 – SGB II und SGB III
  • Stellenregelungen in der Dienstleistung SGB II; Stellenregelungen im RK SGB II; Stellenregelungen im RK SGB III
  • Zahlung einer funktionsunabhängigen Funktionsstufe 1, „Personalsteuerung“ an 3 Aufgabenträger/-innen in der Stabstelle Presse und Marketing in der Zentrale
  • Zielvereinbarungstemplates und Glossare 2017:
  • Template und Glossaränderungen bereits beteiligter Zielvereinbarungstemplates - Geänderter Glossarauszug aus Glossar Interner Service
  • Weitere Auswertungen für die Anwendung Quasar
  • „Qualitäts-Analyseservice“

 

 

vollständige Information vom 11.05.2017 (PDF)