Ihre Gewerkschaft
12.06.2017

Juni-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Im Juni beschäftigte sich der HPR u.a. mit dem Fachlichen Berechtigungskonzept der Auswertungsplattform BISS, der Erweiterung des E-Rekrutings und der Erhöhung der Einstellungsquoten für die Studierenden 2017.

Aktualisierung der Geschäftsordnung der Agenturen für Arbeit (GO-AA)

Die GO-AA wurde aufgrund Änderungen innerhalb der Organisation der Internen Services durch die Einführung des Fachkonzeptes Regionaler Infrastruktur Services, der zwischenzeitlich verabschiedeten Gesundheitsstrategie 2025, der Einführung des Diversity-/Gender Checks und weiterer notwendiger Anpassungen überarbeitet. Ergänzt wurde das allgemeine Rauchverbot um die Nutzung von E-Zigaretten.

Personalhaushalt 2017 – Arbeitslosenversicherung

  • Stellenregelungen in der Dienstleistung SGB II
  • Stellenregelungen im Rechtskreis SGB III

Weitere Dienstleistungsberechnungen konnten mit den Fachabteilungen abgeschlossen und den Personalplanern zur Verfügung gestellt werden.

Stellen und Ermächtigungen, u. a. für Trainees und Praktikanten wurden ausgebracht.

Weisung zur Erhöhung der Einstellungsquoten Studierende 2017

Nunmehr sind nach der bisherigen Verteilung von 526 für das Einstellungsjahr 2017 weitere 24 Quoten auf die Bezirke verteilt worden, sodass insgesamt die mögliche Einstellungsquote von 550 erreicht wird.

Weisung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) zum 01.07.2017

Die umfangreiche Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beinhaltet die Erweiterung des Anspruches auf Unterhaltsvorschuss um Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vorher 12. Lebensjahr) und den Wegfall der Höchstbezugsgrenze von 72 Monaten. Da es sich beim Unterhaltsvorschuss um eine vorrangige Leistung im Sinne des § 12a des SGB II handelt, sind alle Betroffenen aufzufordern, die entsprechenden Anträge zu stellen. Die Kolleginnen und Kollegen im Rechtskreis SGB II werden zur Feststellung des Personenkreises durch eine neue opDS-Abfrage unterstützt.

BISS (Business-Intelligence Self-Service) - Datenräume

Die im Januar zur Verfügung gestellte Auswertungsplattform BISS wird um den Datenraum „Bewerberbestand“ erweitert. Dieser ermöglicht umfangreiche Auswertungen im Bereich U25 (Berufsberatung). Die Datenräume Kundenbestand, Kundenzugang, Stellenbestand, Stellenabgang wurden um Attribute ergänzt, die sich in der praktischen Anwendung als notwendig erwiesen haben.

Fachliches Berechtigungskonzept der Auswertungsplattform BISS (Business-Intelligence Self-Service)

Das bisherige Berechtigungskonzept hatte in seiner Ausprägung für Irritationen in der konkreten Zuordnung der Berechtigungen gesorgt. Mit der nun vorliegenden Weisung erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung und Konkretisierung mit ausführlichen Erläuterungen für die Anwenderinnen und Anwender. Die Verfahrensprofile: Endanwender, Controller und Power-User wurden nicht erweitert. Konkretisiert sind nunmehr die Verfahrensprofile selbst, hinsichtlich der möglichen Zugriffe innerhalb der abgestimmten Datenräume und der klaren Zuordnung zu den Rollen/Dienstposten. Zudem wurden die Ausschlussregeln nochmals verdeutlicht:

  • Führungskräfte oberhalb der Teamleitungsebene und Mitarbeitende im Bereich Controlling bzw. Personal dürfen keinen Zugriff auf Einzeldaten haben.
  • Das Verfahrensprofil „Power-User-AA“ darf nicht von Teamleitungen und Controllern genutzt werden.
  • Jede Anwenderin und jeder Anwender erhält nur ein Verfahrensprofil zugeordnet.

Die Vergabe der Berechtigungen wird durch die Zentrale in regelmäßigen Abständen überprüft.

Bezüglich des Themas Verhaltens- und Leistungskontrolle wird nochmals auf § 7 der Dienstvereinbarung über die Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) hingewiesen. Die Überwachung der Einhaltung obliegt insbesondere den Personalvertretungen.

Weisung zur Nutzung des E-Recruiting-Systems der BA für externe Rekrutierungsprozesse, Anpassung der Auswahl- und Rekrutierungsleitfäden

Nachdem E-Recruiting in der BA mit der Weisung vom 20.10.2016 eingeführt wurde, werden interne Rekrutierungsprozesse mit einer spezifischen Software von der Ausschreibung bis zur vorbehaltlichen Einstellungszusage bzw. Absage unterstützt. Die Personalbereiche haben die Möglichkeit ihre administrativen Abläufe zu dokumentieren. Die Gremien erhalten die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Fristen zur Beteiligung, auf die Unterlagen zuzugreifen. Den Beschäftigten ist es möglich, über Ihr Mitarbeiterportal interne Stellenausschreibungen zu suchen und gegebenenfalls ihre Bewerbungen mit allen notwendigen Dokumenten online an den Personalservice zu richten. Eine Verpflichtung zur Onlinebewerbung besteht nicht.

Die Einführung ist bis zum heutigen Tag nicht überall reibungslos verlaufen. Mit einer neuen Weisung möchte die Zentrale in einem weiteren geplanten Schritt die Nutzung von E-Recruiting auf externe Ausschreibungen erweitern.

Im Rahmen dieser Erweiterung wird auch die Nachwuchskräfterekrutierung (Azubis, Studierende und Trainees) elektronisch unterstützt. Neue Anwendergruppen (AGS, BPS und die HdBA) müssen erforderliches Anwenderwissen erlangen, um die Arbeitsabläufe vor Ort, mit den Zuständigkeiten und Schnittstellen, optimal zu nutzen. In diesem Zusammenhang war es notwendig auch die Leitfäden für die Rekrutierungs- und Auswahlverfahren zum Thema E-Recruiting anzupassen. Ein rechtzeitiger Zugriff auf die notwendigen Unterlagen für die Gremieneinbindungen wird nach technischer Veränderung sichergestellt.

 

vollständige Information vom 12.06.2017 (PDF)