Januar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der Januar-Sitzung des HPR waren u.a das Coaching als Instrument der Personalentwicklung und der Leitfaden zum Kundenreaktionsmanagement der BA

Fachkonzept Personal 2.1

Durch diese Weiterentwicklung bleiben die Aufgaben und Prozesse der Ausbildung und Qualifizierung (AQua) weiterhin unverändert im Internen Service gebündelt. Die überwiegend organisatorischen Änderungen werden sich allerdings auch auf die fachlichen Inhalte auswirken. Diese sind:

  • In allen Internen Services werden eigene Personalteams AQua eingerichtet. Dies führt zum Ansatz von Teamleitungen.
  • Fachausbilder/innen und Nachwuchskräfte zählen zur Leitungsspanne.
  • Der Dienstposten Erste Fachkraft im AQua-Team entfällt.

Für die Fachausbildung gibt es zwei Varianten:

  • Wie bisher, operative Fachkräfte mit individuell übertragener Schwerpunktaufgabe (Umfang 50% der Arbeitszeit) oder
  • „hauptamtliche“ Fachausbilder/innen (Umfang 80% der Arbeitszeit) im Internen Service.

Fachausbildung ist somit keine Zusatzaufgabe mehr, sondern erhält ein eigenes TuK. Die vorläufige arbeitsgeberseitige Bewertung bemisst sich nach der TE IV/A10. Die Entscheidung über die Organisationsvariante ist in jedem Internen Service-Verbund einvernehmlich und einheitlich durch der/die GIS und allen Vorsitzenden der Geschäftsleitungen im Verbund zu treffen.

Personalhaushalt 2019

Wie berichtet hat die Bundesregierung der Vorlage der Bundesagentur zugestimmt – s. hierzu Info aus 12/2018.

Weisung Coaching als Instrument der Personalentwicklung

Im Jahr 2008 wurde in der BA das Coaching als professionelles Beratungsinstrument eingeführt und löste die bis dahin angebotene Supervision ab, die nunmehr nur noch als Gruppensupervision für Coaches angeboten wird. Die BA verfügt seit Jahren über ein erfolgreiches Coaching-Angebot als Instrument der systematischen Führungskräfte-entwicklung.

Die Nachfrage an Coaching steigt stetig an und kann durch Fluktuation (z.B. Altersab-gänge von Coaches) nicht mehr gedeckt werden. Da der Bedarf von Coaching für Führungskräfte der TE I bis TE III schon in naher Zukunft nicht mehr gedeckt werden kann, ist beabsichtigt, weitere interne Coaches auszubilden bzw. zu qualifizieren. Mit der vorliegenden Weisung werden daher Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien für Coaches festgelegt.

Wie bisher sollen ausschließlich Diplom- bzw. Master-Psycholog/innen und Diplom- bzw. Master-Psychologen aus dem BPS mit dem Coaching von Führungskräften der TE I bis TE III beauftragt werden. Gleichzeitig wurde der Prozessablauf zum Coaching optimiert und dadurch der Verwaltungsaufwand minimiert. Die Führungskraft, die ein Coaching wünscht, kann sich mit diesem Anliegen auch direkt an die zuständige Personalberatung wenden.

Um seitens der Zentrale einen Überblick über die Inanspruchnahme dieses PE-Instruments zu erhalten, wird mit der vorliegenden Weisung ein anonymer Statistikbogen eingeführt.

Eine Hebung der Arbeitsleistung wird seitens des BPS nicht gesehen, da das Coaching zu den organisationsinternen Dienstleistungen des BPS gehört.

Aktualisierung der Weisung und Einführung eines Leitfadens zum Kundenreaktionsmanagement in der BA

Die Inhalte der bisherigen HEGA 09/15 – 14 Kundenreaktionsmanagement (KRM) der BA und die Arbeitshilfe werden zum besseren Verständnis und zur einheitlich verbindlichen Umsetzung zu einem neuen „KRM-Leitfaden“ als Handbuch zusammengefasst.

Berücksichtigung finden vor allem die Vorgaben zur Datenschutzgrundverordnung. Der Leitfaden bildet somit den Rahmen für die Arbeit des KRM aus allen Ebenen der BA.

e-Papier und Beihilfeunterlagen

Die Internen Service sind bereits angehalten, über diesen neuen Service der BA zu informieren. Unter dem Link: http://www.pub.arbeitsagentur.de/ePaper-Service-BA/ werden Kolleginnen und Kollegen in Eltern- oder Pflegezeit, in Abordnungen zu anderen Behörden und bei langfristiger Erkrankung aktuelle Auszüge aus der Mitarbeiterzeitschrift BA-aktuell bereitgestellt. Ebenso steht das ePaper Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen ab sofort für Ruheständler/innen auch alle erforderlichen Unterlagen in Beihilfeangelegenheiten während des Ruhestands zum Download unter folgendem Link bereit: http://www.pub.arbeitsagentur.de/Ruhestaendler-Service-BA/

 

vollständige Information vom 10.01.2019 (PDF)