September-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der September-Sitzung des HPR waren u.a. die Weiterentwicklung des Leistungs- und Entwicklungsdialogs, die Weiterentwicklung von ERP-Personal, die Erhöhung der Einstellungsquote für Nachwuchskräfte 2017 und die teilweise Einfühung des Zwei-Augen-Prinzips in ALLEGRO.

 

Weiterentwicklung des Leistungs- und Entwicklungsdialogs der BA

Die im August eingebrachte Weiterentwicklung des Leistungs- und Entwicklungsdialogs der BA, erforderte entsprechende technische Anpassungen in den Beurteilungsrichtlinien sowie im Geschäftsprozessmodell. Die systemtechnische Unterstützung des Prozesses bildet nun den Stand der aktuell mitbestimmten Beurteilungsrichtlinie ab. Hierdurch wird gleichzeitig die Auswertung der Gesamturteile nach den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes erleichtert.

Weiterentwicklung ERP-Personal und ERP-Business-Warehouse (Personal) - Versionsbeschreibung P 63 (Einsatz 18.11.2016)

Mit dieser Weiterentwicklung werden Anforderungen und Anpassungen umgesetzt, auf die die Kolleginngen und Kollegen aus den Internen Services Personal hingewiesen haben und die aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen erforderlich wurden. Damit soll u. a. erreicht werden, dass durch eine Reduzierung des manuellen Aufwands in der Prozessabbildung und -steuerung im Rahmen der Bezügeabrechnung die ERP-Sperrtage (erfassungsfreie Zeit für den Internen Service) reduziert werden.

Erhöhung und Verteilung der Einstellungsquoten von Nachwuchskräften für 2017

Mit Weisung vom 20.06.2016 "Rekrutierung und Einstellung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Studierende und Trainees) ab dem Einstellungsjahr 2017" wurde der Rahmen für die Einstellungsquoten festgelegt. Ausgehend von genannter Weisung und den Haushaltsplanungen der Regionaldirektionen im Rahmen der dezentralen Personalplanung haben die Regionaldirektionen ihre Bedarfe an Nachwuchskräften und Ausbildungszentren gemeldet.

Vor diesem Hintergrund werden für einzelne Regionaldirektionsbezirke die Einstellungsquoten erhöht. Insgesamt werden bundesweit rund 1.300 Ausbildungs- und Studienplätze (Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen und HdBA-Bachelor-Studiengänge) im Einstellungsjahr 2017 bereitgestellt.

Für das Studium an der Hochschule der BA werden 526 Studierende aufgenommen. Die Studienplätze an der HdBA verteilen sich in einem Verhältnis von 70 zu 30 auf die Studiengänge Arbeitsmarktmanagement (AMM) und Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (BBB).

Der Einstellungsumfang von Auszubildenden im Ausbildungsberuf der bzw. des Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen beträgt 777. Für den Ausbildungsberuf IT-Fachinformatiker im IT-Systemhaus wird eine Einstellungsquote von 40 Auszubildenden festgelegt. Zudem werden 2017 in drei Bildungs- und Tagungsstätten vier Auszubildende in Kammerberufen ausgebildet.

Zu der Thematik Ausbildungszentren wird eine gesonderte Information ergehen.

Einführung einer Wissens- und Informationsplattform Controlling/Finanzen

Im Rahmen der Weiterentwicklung des BA-Controlling ist die Einrichtung einer Wissens- und Informationsplattform (WIP CF 1) ab Mitte Oktober geplant. Sie soll die zentrale Informationsquelle für alle Controller/-innen werden, auf der alle relevanten Informationen veröffentlicht werden.

Ziel ist es der "Controlling-Gemeinschaft" eine Möglichkeit zum überregionalen Austausch von Wissen zu geben, damit eine neue Kommunikationskultur zwischen den und innerhalb der Ebenen ermöglicht werden kann. Die Controller/-innen sollen in ihrer täglichen Arbeit davon profitieren, indem sie bestehendes Wissen nutzen und das "Rad nicht ein zweites Mal" erfinden müssen. Über den Start der WIP CF 1 werden alle Controller/-innen adressatenorientiert auf der Intranet Seite von CF 1 Controlling in der BA unter "Aktuelles" informiert.

Durch die WIP CF 1 ist es nicht möglich, personenbezogene Auswertungen zu erstellen, die einen Rückschluss auf Verhalten und Leistung der Mitarbeiter/-innen ermöglichen.

Regelung zur Gewährleistung der Kassensicherheit für das IT-Fachverfahren ALLEGRO zur Leistungsgewährung nach dem SGB II - teilweise Einführung des Zwei-Augen-Prinzips

Grundsätzlich ist nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes im IT-Verfahren ALLEGRO in allen Fällen nach dem sogenannten Vier-Augen-Prinzip zu verfahren. Dies zieht eine sehr aufwendige und zeitintensive Bearbeitung nach sich.

Eine wesentliche Neuerung ergibt sich nun hinsichtlich der Einführung des abgesicherten Zwei-Augen-Prinzips im IT Verfahren ALLEGRO. Mit Wirkung ab 01. Oktober 2016 können Entscheidungen über Auszahlungs- und Annahme-Anordnungen von Einmalzahlungen bis zu einem Betrag von 500 EUR im Zwei-Augen-Prinzip mit folgender Absicherung getroffen werden:

  • Zufallsorientierte Stichprobenprüfung ("VISA"-Prüfung) in Höhe von 5 % der genannten Einmal-Kassenanordnungen und
  • gezielte Überprüfung von im Rahmen zentraler maschineller Datenanalysen identifizierter Fälle, die im Zwei-Augen-Prinzip angeordnet wurden.

Davon unberührt sind Einmalzahlungen, die in ALLEGRO anhand der manuellen Berechnung durchgeführt wurden, sowie Sonderzahlungen ohne Verrechnung und Annahmeanordnungen über 500 Euro.

Übernahme der Weisungen zum elektronischen Außendienstplan (EAPL) in das Handbuch Personalrecht / Gremien (HPG)

Die bisherigen Weisungen wurden im Wesentlichen übernommen und lediglich - vorwiegend redaktionell - angepasst.

Neu vorgesehen ist, die bisherigen elektronischen Vordrucke zur Beantragung von Reisekostenvergütungen für eintägige Dienstreisen durch die Antragstellung über den EAPL zu ersetzen, um die Beantragung von Reisekosten für die Antragsteller/-innen und die Abrechnung für das Reisemanagement zu erleichtern.

Ab 12.09.2016 werden daher die bisherigen elektronischen Vordrucke für die Beantragung von Reisekostenvergütung für eintägige Dienstreisen durch die Nutzung über EAPL ersetzt. Die Möglichkeit der Beantragung von Reisekostenvergütung mittels eigenhändig unterschriebener Papieranträge bleibt unabhängig davon weiterhin bestehen.

Information zur Einführung von "BA AKTUELL"

Die Mitarbeiter-Zeitung "Dialog" wurde eingestellt. Bekanntlich erschien die letzte Ausgabe im Mai 2016. Ab Oktober wird für die Mitarbeiter/-innen das Online-Portal "BA AKTUELL" im BA-Intranet zur Verfügung gestellt. Unter "BA AKTUELL" sollen die internen Medien (Dialog, Grundsicherung aktuell, Beckers NotizBlog, BA direkt) sowie die regionalen Newsletter der Regionaldirektionen (RDen) sukzessive zusammengeführt.

Mit "BA AKTUELL" soll eine Plattform entstehen, über die Nachrichten und Beiträge im Sinne eines Online-Nachrichtenportals innerhalb der BA sowie in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) kommuniziert werden. In Anlehnung an verschiedene etablierte Nachrichten-portale im Internet (z.B. Spiegel Online, Focus.de, Sueddeutsche.de u.v.a.) sollen Neuigkeiten und interessante Informationen regelmäßig und zeitnah publiziert werden. Mit "BA AKTUELL" soll ein breites Spektrum an Nachrichtenthemen abgedeckt werden, so dass möglichst viele Mitarbeiter/-innen interessante Nachrichten rund um ihren Arbeitsplatz in der BA bzw. in den gE auf der Plattform finden. "BA AKTUELL" ist kein Medium für die Kommunikation von Weisungen, Arbeitshilfen oder sonstigen Fachinformationen, die für die Aufgabenerledigung erforderlich sind, sondern ein reines Nachrichtenportal.

 

 

vollständige Information vom 08.09.2016 (PDF)