Ihre Gewerkschaft
12.03.2018

März-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der März-Sitzung des HPR waren u.a die Fachkonzepte "Weiterentwicklung der Servicecenter", "Weiterentwicklung Inkasso" und "Controlling/Finanzen" sowie der Personalhaushalt 2018.

Fach- und Organisationskonzept „Weiterentwicklung Service-Center (SC)“ – V 2.0

Die in den Fach- und Organisationskonzepten aus dem Jahr 2013 beschriebenen Strukturen wurden einer Analyse und Bewertung unterzogen. In 5 der insgesamt 44 SC erfolgte die Aufgabenerledigung bisher rechtskreisübergreifend an zwei Standorten, das hat sich nicht bewährt. Die Rechtskreisreinheit wird deshalb wiederhergestellt und die Zusammenlegungen für die betroffenen Standorte rückgängig gemacht. Die 5 Regionen bleiben unverändert. Zusätzlich wird eine eigene „Region Familienkasse“ gebildet.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht für die Aufgabenerledigung und auch die Personalvertretung muss einen Blick auf die Gesamtorganisation haben. Auch wenn wir die Schließung der Standorte Landshut-Pfarrkirchen, Hannover, Dresden, Nordhorn und Stade kritisch sehen, entnehmen wir dem vorliegenden Fachkonzept die deutliche Absicht einer sozialverträglichen Migration.

Wir können uns der Tatsache nicht entziehen, dass es Veränderungen in der Telefonielandschaft gibt – sowohl im Hinblick auf die Telefonie als auch auf die Technik. Die Organisation muss deshalb zukunftsfähig aufgestellt werden, weshalb eine weitgehend gleichmäßige Verteilung des Personals angestrebt wird. Im Wesentlichen soll der personelle Umbau durch Ende von Befristungen und sonstige Abgänge realisiert werden. Ein Teil der Beschäftigten ist für die Aufgabenwahrnehmung in einem anderen Rechtskreis zu qualifizieren. Räumliche Migrationserfordernisse sollen vermieden werden. Sofern fachliche oder räumliche Migration aus organisatorischen oder persönlichen Gründen nicht möglich sind, verbleibt der/die Betroffene auf dem bisherigen Dienstposten am bisherigen Dienstort und wird vorläufig an einen anderen SC-Standort technisch angebunden. Für die Herstellung der neuen Flächenstruktur ist ein Umstellungszeitraum von 2 Jahren vorgesehen.

Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisation des Inkasso der BA

Aus steuerrechtlichen und anderen gesetzlichen Vorgaben ist eine Anpassung des bestehenden Fachkonzepts Inkasso nötig. An den Standorten erfolgt zukünftig eine grundsätzlich ganzheitliche Bearbeitung. Das bedeutet, dass alle (und nur diese) Anliegen der Schulder, die telefonisch von ihnen geäußert werden, abschließend vom Telefon-Inkasso bearbeitet.

Am neuen eigenständigen Standort Fulda werden zukünftig alle Forderungen der Familienkasse bearbeitet.

Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Telefonie einbezogen werden können, wird das TuK Fachassisten bzw. Fachkraft Sachbearbeitung Inkasso übertragen – für sie gelten die Regelungen der Dienstvereinbarung Servicecenter nicht.

Das Fachkonzept tritt zum 01.04.2018 in Kraft, die Einrichtung der Telefonie erfolgt voraussichtlich bis August. Es wird ein jährliches Monitoring geben, hierbei wird insbesondere die Auslastung der Telefonie betrachtet und die Servicezeiten ggf. angepasst. Das derzeit bestehende Konzept zum Rückstandsabbau wird mit Inkrafttreten des Fachkonzepts aufgehoben.           

Fachkonzept Controlling/Finanzen im Internen Service

Die Aufgaben und die Anforderungen, insbesondere im Finanzbereich, sind seit der Gründung der Internen Services 2007 gewachsen, besonders durch die Beratungsnachfrage der internen Kunden zu Finanzthemen. Durch das Fachkonzept, welches zum 01.04.2018 in Kraft tritt, können in den CF-Bereichen bundesweit bis zu 40 TE III-Stellen (Erste Fachkraft Finanzen) aus dem vorhandenen jeweiligen RD-Stellenbestand (durch Stellenhebung) eingerichtet werden.

Dienstvereinbarung Arbeitszeit im Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM)

Durch die Zusammenführung von RITS und RIS zu RIM wurde die Anpassung der bisher geltenden DV Arbeitszeit für den RITS aus 2011 erforderlich. Insbesondere werden Ausnahmen von den regional geltenden Arbeitszeitrahmen für wichtige zentral gesteuerte Aktivitäten (Rollouts, Softwareversorgungen…) geregelt.

Personalhaushalt 2018: Werktägliche Einzelweisung März 2018 für SGB II/SGB III
  • Stellenregelungen im RK SGB III
  • Stellenregelungen im RK SGB II

Für verschiedene Bereiche wurden personalhaushalterische Regelungen getroffen. Im Rechtskreis SGB II ist die weitere Übernahme von Amtshilfekräften möglich.

 

vollständige Information vom 08.03.2018 (PDF)