Erhöhung der Beamtenbesoldung zum 1. April 2021
Jedoch keine Einigung bei Ergänzungs- und Familienzuschlag
Mit Wirkung zum 1. April 2021 werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,2 Prozent angehoben.
Jedoch gab es mit Blick auf die geplante Reform des Familienzuschlags und die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags leider keine politische Einigung.
Nach uns vorliegenden Informationen hat das Bundesfinanzministerium sein Veto eingelegt. Damit kommt der Gesetzgeber der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation nicht nach.
Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf des BBVAnpÄndG 2021/2022 wird im Wesentlichen das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen, so wie es im Koalitionsvertrag zugesagt ist.