Ab 2025: Neue Weichenstellung im Bereich U25

Planungen werfen zahlreiche Fragen auf

Letzen Donnerstag war das Thema (überraschend) durch Presseberichte bekannt geworden – am Freitag wurden die Pläne offiziell durch die BA und das BMAS bestätigt: Das Arbeitsministerium plant zum 01.01.2025 den Wechsel der Betreuung von unter 25-jährigen Bürgergeldbezieher/-innen.

Um finanzielle Einsparungen von 900 Mio. EUR im steuerfinanzierten Haushalt des SGB II zu erreichen, sollen sich die Beschäftigten der Arbeitsagenturen ab 2025 auch um die Vermittlung, Beratung und Förderung von unter 25-jährigen Leistungsbezieher/-innen des SGB II kümmern; dies beinhaltet auch den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Bislang werden junge Menschen, wenn sie selbst oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen, von den Jobcentern betreut. Zeitgleich soll nach aktuellen Plänen die Kindergrundsicherung etabliert werden; zuständige Stelle soll die Familienkasse der BA werden.  

Am Donnerstag und Freitag letzter Woche wurden die Geschäftsführungen informiert. Wir nehmen wahr, dass in vielen Jobcentern und auch Arbeitsagenturen große Unruhe unter den Beschäftigten entstand. Kritisch merken wir in Richtung des BMAS an, dass eine gelungene und vertrauensvolle Informationspolitik grundlegend anders aussieht! Selbst die BA schien von diesen Plänen sehr überrascht zu sein. Wie genau der Betreuungswechsel ausgestaltet wird, ist noch völlig unklar. Ob die nun aufflammenden politischen Diskussionen die Pläne des BMAS wieder ins Wanken bringen, erscheint zumindest fraglich. Erste – sehr kritische – Stimmen des Deutschen Landkreistages waren bereits wahrnehmbar.

Man ist nicht gut beraten, fiskalische Gründe über fachlich-organisatorische Argumente zu stellen!

Nun stellen sich viele Fragen, die es zu klären gilt:

  • Was geschieht mit en Beschäftigten in den Jobcentern, die im Bereich Markt und Integration für die Betreuung von unter 25-jährigen zuständig sind? Sollte ein Wechsel von Fachkräften aus den Jobcentern in die Agenturen angedacht sein, wird dann die Freiwilligkeit eines Wechsels gewahrt?
  • Werden auch den kommunalen Beschäftigten in diesen Bereichen Übernahmeangebote auf freiwilliger Basis eröffnet? Was wird mit Beschäftigten in den zugelassenen kommunalen Trägern (zKT)?
  • Wie werden die Beschäftigten der Arbeitsagenturen zu den neuen Aufgaben geschult?
  • Was wird aus den vielerorts fest etablierten Jugendberufsagenturen?
  • Wie geht man mit den neuen Schnittstellen um, wie reagieren die Hilfeempfänger auf diese Umstrukturierung? Wie bürgernah wird bei Rückzug aus der Fläche die Betreuung dann zukünftig noch sein?
  • Wie ist diese Umorganisation mit dem ganzheitlichen Vermittlungsansatz des SGB II in Einklang zu bringen?

Als Fachgewerkschaft werden wir eine mögliche Umorganisation kritisch begleiten und uns für gute Lösungen im Hinblick auf die Auswirkungen für die Beschäftigten einsetzen!

vbba aktuell vom 3. Juli