Ihre Gewerkschaft
20.03.2020

Verschiebung der PR-Wahlen 2020 nötig!

Politik muss handeln – andere Entscheidung ist nicht tragbar

Die Corona-Krise hat eine gewaltige Dramatik. Teilweise werden Entscheidungen täglich neu getroffen, Schutz- und Eingriffsmaßnahmen durch die Politik immer wieder verschärft.

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen kommen auf unsere Kolleginnen und Kollegen Aufgaben ungeahnten Ausmaßes zu, worauf sich BA und JC gerade mit allen Mitteln vorbereiten. Dabei sind die Beschäftigten in allen Bereichen intensiv gefordert.

In einer solchen Situation sind flächendeckende Wahlen niemandem vermittelbar. Jeder ist jetzt gefordert, die soziale Sicherheit für unsere Kunden zu gewährleisten. Daran sollte sich alles orientieren. Eine Wahl bindet ggf. anderweitig dringend benötigte Ressourcen und ist kaum rechtssicher durchführbar. Teilweise sind bereits jetzt Wahlvorstände aufgrund Quarantäne/ Erkrankung etc. vor Ort kaum noch handlungsfähig, ebenso Hausdruckereinen, Poststellen etc.

Es gibt aktuell keine gesetzlich zulässige Möglichkeit für eine Absage/Verschiebung der PR-Wahlen. Der Hauptwahlvorstand kann deshalb die Wahlen nicht einfach absagen. Die Vorbereitungen sollen daher (vorerst) weiter gehen.

Denn keiner will eine personalratsfreie Zeit, weder BA noch Gewerkschaften.

Allein die vergangene Woche hat gezeigt, wie notwendig Personalräte auf allen Ebenen sind. Sie haben einen wachen Blick auf die Umsetzung der zentral getroffenen Absprachen und unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen.

Als Fachgewerkschaft waren wir deshalb über den dbb bereits entsprechend aktiv – und haben deutlich gemacht, dass wir eine (begrenzte) Verschiebung der Wahlen für sinnvoller halten. Eine damit einhergehende Verlängerung der Amtszeiten der bestehenden Personalräte sichert in dieser Ausnahmesituation die Kontinuität für unsere Kolleginnen und Kollegen.

Auch die BA wird kurzfristig auf die Politik zugehen, damit diese in dieser Ausnahmesituation eine Ausnahmeregelung zum vorübergehenden Fortbestand der bestehenden Gremien trifft.

 

vbba-aktuell vom 20.03.2020