Stellungnahme von dbb und vbba

Sicherstellung der amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung

Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem mit Beschlüssen im Jahr 2020 Vorgaben für eine verfassungsgemäße Besoldung gemacht. Im Jahr 2021 gab es einen Gesetzentwurf für die Bundesbesoldung zur Umsetzung dieser Vorgaben, der dann aus politischen Gründen nicht umgesetzt wurde. Es ist anzuerkennen, dass der Bund die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren dadurch abmildert, dass man auf Erhebung von Widersprüchen und Einrede der Verjährung verzichtet hat.

Jetzt liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, unleserlich, kaum verständlich und für uns enttäuschend. Eine amtsangemessene Alimentation wird wesentlich dadurch gewährleistet, dass über Besoldungsgruppen und Familiensituation hinweg ein Mindestabstand von 16 % zur Grundsicherung gewahrt wird. Man will einen „Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)“, Abschmelzbeträge, Ausgleichszuschlag sowie Besitzstands- und Überleitungsregelungen einführen.

 

Der ehegattenbezogene Familienzuschlag soll entfallen, Beträge für kindbezogenen Familienzuschlag sollen geändert werden. Die unterste Besoldungsgruppe A3 wird einfach gestrichen und in darüber liegenden Gruppen fallen Eingangsstufen weg, damit man mit dem AEZ den nötigen Abstand zur Grundsicherung erreicht. Letztlich hat man den Eindruck, das sämtliche Beträge so gestaltet sind, dass stets nur die Einhaltung des Mindestabstands im Vordergrund steht. Der AEZ ist in erster Linie kinderbezogen. Er ist mit dem negativ dynamisch zum Grundgehalt ausgestalteten Abschmelzbetrag jedoch so ausgestaltet, dass Beamtinnen und Beamte bei gleicher Anzahl von Kindern jedoch in verschiedenen Besoldungsgruppen ähnliche Besoldung erhalten. Dem steht das Leistungsprinzip in der Besoldung entgegen. Bei einem Vergleich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Besoldung des Landes NRW ergeben sich teilweise mehrere hundert Euro Unterschied zu Ungunsten der Bundesbesoldung.

Dem dbb wurde der Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Die vbba schließt sich der Forderung des dbb an und fordert zur Gewährleistung der amtsangemessenen Besoldung eine generelle Anhebung der Grundbesoldung. Zusätzlich zu der dadurch gewährleisteten Sicherstellung des Grundsicherungsniveaus können die familiäre Situation durch zusätzlich hinzutretende kinderbezogene Besoldungsbestandteile oder erhöhte Beihilfesätze für Angehörige oder die regionale Situation durch Ortszuschläge ausdifferenziert werden. Der Gesetzentwurf wird vollumfänglich abgelehnt, weil man darin keine Absicherung einer verfassungsgemäßen Alimentation sieht, er zu Ungleichbehandlung innerhalb der beamteten Bundesbeschäftigten führt und den Bund im Wettbewerb zur Gewinnung Arbeitskräften schwächt.

vbba aktuell vom 20.03.2023