Ihre Gewerkschaft
17.10.2023

Mobilarbeit

Synergieeffekte reinvestieren

Seit der Pandemie hat sich unsere Arbeitswelt bezüglich der Arbeitsform nachhaltig verändert. Mobiles Arbeiten hat sich etabliert.

Die Dienstvereinbarung vom 16.02.22 zur Mobilarbeit in der BA, wie auch zahlreiche Vereinbarungen in den gemeinsamen Einrichtungen befinden sich erfolgreich in der täglichen Anwendung. Die Erfahrungen haben ergeben, dass es sowohl Vorteile als auch Gefahren gibt (siehe auch das vbba-aktuell vom 14.09.2020).

Aus unserer Sicht ist es an der Zeit, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten, gleich ob in Mobilarbeit oder in Büros, in den Fokus zu rücken!

 

Die Dienststellen haben dabei bislang folgende Punkte im Blick:

  •  Ergonomie
  • Informationsmaterial und Checklisten
  • Recht auf Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Regelmäßige arbeitsschutzrechtliche Unterweisung

Aber, ist das ausreichend?

Die BA spart immense Kosten durch mobiles Arbeiten, zum Beispiel für nicht mehr benötigte Anmietungen und Nebenkosten.

Wir fordern, diese eingesparten Mittel für die Ausstattung und Gesundheit aller ortsflexibel arbeitenden Beschäftigten zu investieren!

Wir bleiben dabei: Auch Mobilarbeit sicher und gesund gestalten!

Fragen zu diesem Themenkomplex? Ansprechpartner/innen der vbba vor Ort und die Mitglieder der Grundsatzkommission 2 sind für Sie da.

vbba aktuell vom 17.10.2023