„900 Mio Finanzkosmetik“ führt zu strukturellen Nachteilen

vbba fordert: dauerhaften Übergang von U25 stoppen!

Die vbba kritisiert die aktuellen politischen Bestrebungen zum Betreuungswechsel U25.

Das Festhalten an diesem Vorhaben bedeutet einen immensen Kraftakt für unsere Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern.

Die vbba sieht hierin eine Gefahr für die Kontinuität in der Betreuung und tendenziell strukturelle Nachteile bei der Aufgabenerledigung.

Gewerkschaftschef Waldemar Dombrowski schlägt dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinem Schreiben von Anfang September ein differenziertes Vorgehen und einen vorübergehenden finanziellen Transfer von Arbeitslosenversicherung in den Bürgergeld-Bereich vor, um die Risiken zu vermeiden.

Die Jobcenterpersonalräte wehren sich ebenfalls gegen den Übergang von U25 und haben eine online-Petition ins Leben gerufen.

 

Nach Bekanntwerden der politischen Bestrebungen, die Betreuung von unter 25-jährigen Bürgergeldbeziehern zukünftig nicht mehr in den Jobcentern, sondern in den Arbeitsagenturen durchzuführen, war eine deutliche Kritik von allen Seiten zu dieser Idee wahrzunehmen. Die vbba kritisierte bereits im SGB II-aktuell vom 3. Juli dieses – allein auf fiskalischen Gründen beruhende – Vorhaben der Politik. Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl von Reaktionen zahlreicher politischer und sozialer Netzwerkpartner. Diese sehen eine Gefahr für die Kontinuität in der Betreuung und tendenziell strukturelle Nachteile bei der Aufgabenerledigung.

Als Fachgewerkschaft geht es uns neben der inhaltlichen Kritik auch um die Beschäftigten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen und die Frage, wie die politischen Entscheidungen friktionsfrei und ohne zusätzliche Belastungen in den Praxisalltag überführt werden könnten.

Der Aufbau von Strukturen zur Betreuung der jungen Menschen in den Arbeitsagenturen bis 2025 wäre wenn überhaupt nur mit einem immensen Kraftaufwand zu leisten!

SGB II aktuell vom 26. September