Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung
vbba kritisierte das Verfahren - zu Recht!
Im vbba-aktuell vom 03. Juli haben wir sehr deutlich aufgezeigt, warum aus Sicht der vbba der Prozess der Einführung der verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung und die Vorgehensweise der Zentrale der falsche Weg war. Der beabsichtigte Prüfrhythmus, die dreifache Prüfung von Einzelfällen auf örtlicher und überörtlicher Ebene und das offensichtlich fehlende Vertrauen in die Fähigkeiten vor Ort waren unserer Hauptkritikpunkte. Zusätzlich äußerten wir – wie viele andere Akteure auch – datenschutzrechtliche Bedenken.
In einem Interview mit der Geschäftsführerin des Jobcenters Zwickau lenkte Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundesagentur der Arbeit nun ein und erklärte, nur drei Monate nach Veröffentlichung der HEGA, dass sich die Zentrale entschieden hat: „...nach der nächsten Runde, also im September, diese Individualprüfung über die Ebenen einzustellen.“ Raimund Becker erläutere in dem Interview auch, dass die Maßstabsbildung gut funktioniert und die Prüfung zukünftig vor Ort, also in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen stattfinden wird. Die Regionaldirektionen werden diesen Prozess begleiten.
Aus Sicht der vbba ist die inhaltliche Neuausrichtung in der Fachaufsicht grundsätzlich als positiv zu bewerten. Durch den Wegfall der überörtlichen Prüfungen ist es jetzt möglich, sich auf die eigentlichen Inhalte zu konzentrieren und vor Ort Stellschrauben zu identifizieren, die den Integrationsprozess weiter verbessern können. Soweit die Regionaldirektionen in ihrer begleitenden Rolle bleiben und nicht kleinteilig eingreifen, kann dies gut gelingen.