Ihre Gewerkschaft
22.08.2022

Örtliche Schwerbehindertenvertretungen

Wahlen stehen vor der Tür

Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.11.2022 finden die Wahlen für das Ehrenamt der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SbV) sowie ihrer Vertretungen in den Dienststellen der BA und in den gemeinsamen Einrichtungen statt.

Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nehmen die SbV die Aufgabe wahr, sich um die Anliegen der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dienststellen zu kümmern. Daneben sind die Vertrauenspersonen auch Ansprechpartner und Berater für den Arbeitgeber, dessen Inklusionsbeauftragten, den Personalrat, das Integrationsamt und andere Institutionen in allen Fragen rund um die Beschäftigung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen. Das erfordert neben Verhandlungsgeschick vor allem fachlichen Kompetenzen.

Die vbba - Gewerkschaft für Arbeit und Soziales unterstützt die Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen gern bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben.

In Seminaren zum Schwerbehindertenrecht können Sie sich für Ihre Aufgaben „fit machen“ und mit anderen Schwerbehindertenvertretungen in Kontakt und Austausch kommen.

  • Nehmen Sie Ihr passives Wahlrecht in Anspruch und stellen Sie sich für das Ehrenamt der Vertrauensperson oder der stellvertretenden Vertrauensperson in Ihrer Dienststelle zur Verfügung – sie müssen dafür nicht zwingend von Schwerbehinderung betroffen sein!
  • Nehmen Sie Ihr aktives Wahlrecht in Anspruch und wählen Sie Ihre Kandidaten für die SbV, sofern Sie zum Personenkreis der schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten Ihrer Dienststelle gehören!

Auf der Homepage der Bundesgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) gibt es weiterführende Information zur SBV Wahl 2022.

Doch noch Fragen? Ansprechpartner/innen der vbba vor Ort sowie Steffen Grabe als zuständiges Mitglied der Bundesleitung sind für Sie da!

 

vollständiges vbba aktuell vom 22.08.2022