Ihre Gewerkschaft
14.02.2022

Homeoffice als Maßnahme des Infektionsschutzes

Was sind sogenannte ZWINGENDE betriebsbedingte Gründe?

Den Rückmeldungen vieler Beschäftigter der Jobcenter konnten wir entnehmen, dass es Unklarheiten gibt, was der Gesetzgeber mit „zwingende betriebsbedingte Gründe“ im Sinne des § 28b Abs. 4 IfSG meint, die eine Umsetzung der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht einschränken.

Fakt ist: Dem Infektionsrisiko, das sich für beide Seiten ergibt, wenn zum persönlichen Gespräch in eine Dienststelle eingeladen wird, muss der Zweck der Gespräche entgegengesetzt werden. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es Vorsprachen gibt, die am effektivsten vor Ort geklärt werden können. Es stellt sich dennoch die Frage, ob zum Beispiel ein Erstgespräch mit einer Person in Elternzeit oder mit einem bereits erwerbstätigen Familienvater im Zuge der Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt zwingend in Präsenzform erfolgen muss? Aus unserer Sicht kann man in diesen und auch weiteren Beispielen nicht von zwingenden betriebsbedingten Gründen sprechen, da es alternative Kommunikationsformate gibt, die aus dem Homeoffice nutzbar sind.

Für den Rechtskreis SGB III hat der Arbeitgeber durch Anpassung des operativen Fahrplans am 9. Februar ein deutliches Zeichen im Sinne des Infektionsschutzes gesetzt. Die Nachrangigkeit von alternativen Kommunikationsformaten gegenüber persönlichen Kontakten gilt ab sofort nicht mehr. Dem Angebot der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht sollen die Dienststellen der BA nun umfassend nachkommen.

Natürlich wird auch in vielen Jobcentern die gesetzlichen Homeoffice-Pflicht derzeit sehr gut umgesetzt und alternative Kommunikationsformate werden genutzt. Als Fachgewerkschaft möchten wir uns jedoch einen Überblick verschaffen, wie umfassend das verpflichtende Angebot von Homeoffice bereits in den Dienststellen umgesetzt wurde/wird – und wo ggf. noch nachgebessert werden muss. Es muss alles getan werden, um Infektionsrisiken zu vermeiden und bitten ALLE Kolleginnen und Kollegen, sich an unserer Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage richtet sich an alle Beschäftigten im Bereich des SGB II (unabhängig vom Anstellungsträger).

Auch ermutigen wir die Kolleginnen und Kollegen an der Befragung teilzunehmen, die einer Dienststelle angehören, in der die gesetzliche Homeoffice-Pflicht vorbildlich angeboten wird. Eine sehr hohe Beteiligung macht das Ergebnis repräsentativ und trägt dazu bei, einen möglichst umfassenden Überblick zu erhalten. Die Befragung nimmt max. 5 Minuten in Anspruch, die Teilnahme ist freiwillig und anonym, unsere Auswertung erfolgt nur bis auf Ebene der RD-Bezirke. Zur Umfrage gelangen Sie HIER.

vollständiges SGB II aktuell vom 14.02.2022