Befristet beschäftigt - (wie) geht’s weiter?
Wir fordern: Kolleginnen und Kollegen unbefristet einstellen!
Viele Kolleginnen und Kollegen haben einen beruflichen Einstieg in die Arbeitsagenturen, die Familienkasse und Jobcenter in der Vergangenheit und aktuell über einen befristeten Vertrag gefunden.
Gerade während der anhaltenden Pandemie sind diese Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig, unterstützen sie uns doch in dieser schweren Krise, den enormen Zuwachs an Arbeit erfolgreich zu bewältigen.
Wir freuen uns über diese wertvolle Unterstützung, die zur Entlastung so notwendig ist und auch weiterhin notwendig sein wird.
Der Bundesvorsitzende der vbba Waldemar Dombrowski und vbba-Bundesleitungsmitglied Christian Löschner, zugleich Mitglied im Hauptpersonalrat, fordern die vorübergehende Schaffung zusätzlicher Dauerstellen für befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen, um den zukünftigen Fachkräftemangel in Arbeitsagenturen, Jobcentern und Familienkassen zu entgegnen. Entsprechende Forderungen an die Zentrale wurden adressiert. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen mit der Politik.
Doch (wie) geht es weiter? Laufen die Verträge einfach aus? Kann ich mich auch als befristet Beschäftigte/r auf Dauerstellen bewerben? Auch in anderen Dienststellen? Wie mache ich das?
Sachstand ist, dass wohl leider nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die aktuell befristet „an Bord“ sind, dauerhaft verbleiben können. Viele Beschäftigungsmöglichkeiten wurden von der Politik nur vorübergehend zur Verfügung gestellt. Auch wenn erreicht wurde, dass „Sachgrundverlängerungen“ bis Ende 2023 möglich sind, ist dies nicht ausreichend und verkennt die zukünftigen Personalbedarfe. Auch die BA unterliegt dem demografischen Wandel, auch unsere Beschäftigten in allen Dienststellen werden älter.
In der Regel werden freie Stellen zur Dauerbesetzung zunächst intern ausgeschrieben. Ausgangspunkt für das E-Recruiting ist das SAP-Mitarbeiterportal (ESS) – dort der Reiter „Karriere“ (siehe Grafik auf der nächsten Seite). Dort kann man selbst regelmäßig nach passenden Stellenausschreibungen suchen – oder den „Job-Agenten“ einrichten und sich automatisiert über passende Angebote informieren lassen. Eine Anleitung für den Jobagenten finden Sie im BA-Intanet, bei Fragen unterstützen gern auch die jeweiligen regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der vbba.
Eine Bewerbung bietet gerade auch für die befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit, auf sich und das Interesse an einem Dauerarbeitsverhältnis aufmerksam zu machen. So kann aus Ihrer befristeten Tätigkeit während der Pandemie die Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung in einer Arbeitsagentur, Familienkasse oder Jobcenter werden. Und diese Chance sollten Sie nutzen!
Auch als befristet Beschäftige/r können und sollten Sie Mitglied der Fachgewerkschaft vbba werden. So erhalten Sie wichtige Infos, Tipps und wir unterstützen unsere Mitglieder und schaffen Gemeinschaft. Daraus entstehen nützliche Netzwerke und dadurch erhöht sich die gewerkschaftliche Schlagkraft – zum Nutzen von allen Beschäftigten, auch Ihnen!
Wer ist die vbba - Gewerkschaft Arbeit und Soziales?
Wir sind die Fachgewerkschaft in den Arbeitsagenturen, den Jobcentern, der Familienkasse und den anderen Dienststellen der BA - für alle Beschäftigten.
Wir sind für Sie in den Personalvertretungen präsent und aktiv.
Wir informieren aktuell und fachlich fundiert.
Wir gewährleisten berufsbezogene Rechtsberatung und Rechtsschutz.
Wir vertreten im Rahmen der Tarifverhandlungen Ihre Interessen, zahlen Streikgeld.
Wir bieten weitere attraktive Leistungen und Vorteile (z.B. dbb-VorteilsClub, Freizeit-Unfallversicherung) – für einen fairen und stabilen Beitrag.
Eine Mitgliedschaft bei uns ist ganz ohne Risiko und „Kleingedrucktes“. Denn sollte keine Dauerübernahme erfolgen, die Befristung nicht verlängert werden oder Sie aus anderen Gründen kurzfristig aus der BA ausscheiden, beenden wir völlig unkompliziert Ihre Mitgliedschaft bei der vbba zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses mit der BA – unter Verzicht auf die Kündigungsfrist. Eine entsprechende schriftliche Info von Ihnen genügt.