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Abfragen mit "BISS"

Mit dem Business-Intelligence Self-Service (BISS) ist bundesweit eine neue Auswertungsplattform für den Rechtskreis SGB III bereitgestellt worden. BISS macht ausgewählte Informationen der operativen Fachverfahren, sogenannte Datenräume, in höherer Aktualität als die Controlling- oder Statistikportale verfügbar. Damit werden im ersten Schritt bisherige DORA-Abfragen ersetzt.

Es handelt sich um ein neues bundesweit eingeführtes Arbeitsmittel. Damit unterliegt es der vollen Mitbestimmung der Personalvertretung. Das bedeutet, dass Inhalt, Form und Zugriffsberechtigungen (Rollen) insgesamt mitbestimmt wurden. Die Pilotierung (Testung) in Baden-Württemberg wurde durch Mitglieder der örtlichen Personalräte, des BPR sowie HPR kritisch begleitet.

Bei den optionalen DORA-Abfragen waren bisher die örtlichen PR zu beteiligen. Mit der Beteiligung des HPR besteht für Abfragen über BISS dieses Mitbestimmungsrecht nicht mehr. Neue Datenräume unterliegen weiterhin ausschließlich der Mitbestimmung des HPR und werden vor dessen Zustimmung nicht freigegeben.

Diese Auswertungsplattform steht nunmehr allen Teamleitungen zur Verfügung, beschränkt auf Daten des eigenen Teams. Die ggf. bisher händisch geführten Aufzeichnungen zur Sicherstellung der „Sprachfähigkeit“ sind nach Auffassung der Personalvertretungen damit einzustellen. Aufwändige VERBIS-Abfragen haben sich damit ebenfalls erledigt. Teamübergreifende Auswertungen mit BISS dürfen, obwohl technisch möglich, keine Einzeldatensätze darstellen. Über die Zuordnung der Zugriffsberechtigungen soll dies sichergestellt werden. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden bzw. zu erkennen, werden die einzelnen Zugriffe protokolliert. Diese Protokollierungen sind gemäß der Dienstvereinbarung IKT der BA zulässig.

Bereichs- und Geschäftsleitungen sowie Mitarbeitende der Internen Services (Controlling und Personal) haben zur Wahrung des Mitarbeiter- und Sozialdatenschutzes keine Zugriffe auf Einzeldaten und dürfen sich diese auch nicht auf anderen Wegen geben lassen. Alle Arten der Einzelkontrolle sind unzulässig!

Die vbba-Grundsatzkommission wird die weitere Entwicklung sehr aufmerksam beobachten.  Nach Einführung in den Agenturen werden wir unsere Mitglieder in den Personalvertretungen bitten, uns ihre Erfahrungen und Beobachtungen mitzuteilen. Gerne nehmen wir auch Hinweise aller Kolleginnen und Kollegen auf.

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