Beiträge
Status | Beitrag zur vbba |
Beamter/in, Ruhestandsbeamter/in*,Rentner/in | 9,00 EUR |
Arbeitnehmer/in TE VIII bis TE V | 10,50 EUR |
Arbeitnehmer/in TE IV bis III | 13,00 EUR |
Arbeitnehmer/in TE II und höher | 15,00 EUR |
Azubi / Studierende | 3,00 EUR |
ermäßigter Beitragssatz (Teilzeitbeschäftigung unter 25 h wöchentlich außer Altersteilzeit, Elternzeit, Bezug von Alg oder Alg II | 6,00 EUR |
* Wird zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bzw. des Rentenbeginns der ermäßigte Beitragssatz rechtmäßig gezahlt, gilt dieser während der Rente / des Ruhestands fort.
Bei Teilzeit bitte jeweils schriftlich mitteilen, wenn die Grenze von 25 Stunden über- oder unterschritten wird.
Bei Elternzeit / Alg / Alg II wird der Beitrag auf schriftliche Mitteilung (ggf. E-Mail) frühestens ab dem Folgemonat reduziert.
TVöD | TV-BA | Beitrag zur vbba |
EG 5 bis EG 9a | TE VIII bis V | 10,50 EUR |
EG 9b bis EG 12 | TE IV bis III | 13,00 EUR |
EG 13 | TE II und höher | 15,00 EUR |
Wir sind stolz auf unsere fairen Beiträge, die wir seit 10 Jahren stabil halten können. Davon profitieren auch Auszubildende und Studierende - mit einem Monatsbeitrag von nur 3 Euro während der Ausbildung / des Studiums.
Zum 1.9. jeden Jahres wird für alle ehemaligen Nachwuchskräfte nach Ende der Ausbildung / des Studiums die Mitgliedschaft auf den normalen Mitgliedsbeitrag (10,50 Euro für TE V bzw. 13 Euro für TE IV) umgestellt, was im Oktober eine Nachberechnung für September auslöst.