Beiträge

Beitragssatzhöhen vbba ab 01.07.2014
Status Beitrag zur vbba
Beamter/in, Ruhestandsbeamter/in*,Rentner/in 9,00 EUR
Arbeitnehmer/in TE VIII bis TE V 10,50 EUR
Arbeitnehmer/in TE IV bis III 13,00 EUR
Arbeitnehmer/in TE II und höher 15,00 EUR
Azubi / Studierende 3,00 EUR
ermäßigter Beitragssatz
(Teilzeitbeschäftigung unter 25 h wöchentlich außer Altersteilzeit, Elternzeit, Bezug von Alg oder Alg II
6,00 EUR

* Wird zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bzw. des Rentenbeginns der ermäßigte Beitragssatz rechtmäßig gezahlt, gilt dieser während der Rente / des Ruhestands fort.

Bei Teilzeit bitte jeweils schriftlich mitteilen, wenn die Grenze von 25 Stunden über- oder unterschritten wird.

Bei Elternzeit / Alg / Alg II wird der Beitrag auf schriftliche Mitteilung (ggf. E-Mail) frühestens ab dem Folgemonat reduziert.

Beitragssatzhöhen TVöD zum TV-BA
TVöD TV-BA Beitrag zur vbba
EG 5 bis EG 9a TE VIII bis V 10,50 EUR
EG 9b bis EG 12 TE IV bis III 13,00 EUR
EG 13 TE II und höher 15,00 EUR

Wir sind stolz auf unsere fairen Beiträge, die wir seit 10 Jahren stabil halten können. Davon profitieren auch Auszubildende und Studierende - mit einem Monatsbeitrag von nur 3 Euro während der Ausbildung / des Studiums.

Zum 1.9. jeden Jahres wird für alle ehemaligen Nachwuchskräfte nach Ende der Ausbildung / des Studiums die Mitgliedschaft auf den normalen Mitgliedsbeitrag (10,50 Euro für TE V bzw. 13 Euro für TE IV) umgestellt, was im Oktober eine Nachberechnung für September auslöst.