Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen gemäß dem zwischen dbb, Bund und VKA abgeschlossenen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023 (TV Inflationsausgleich) während der Elternzeit in voller Höhe zustanden, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag.
Die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit im TV Inflationsausgleich verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG. Der Tarifvertrag sei insoweit unwirksam. Es bestehe kein sachlich nachvollziehbarer Grund, Beschäftigte in Elternzeit schlechter zu stellen als beispielsweise Beschäftigte, die Kinderkrankengeld beziehen oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, auch wenn dieser aufgrund der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird, da auch diese Beschäftigten keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber beziehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies nach unserer Auffassung auch Auswirkungen auf die Ansprüche aus dem TV Inflationsausgleich haben, der mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen wurde – und auch auf die Tarifeinigung im TVöD bzw. TV-L.
Wir empfehlen daher die vorsorgliche schriftliche Geltendmachung der zurückliegenden Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber. Entsprechende Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche finden Sie unten.
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Arbeitgeberseite sich bezüglich der Ansprüche für Juni 2023 bis Oktober 2023 auf die sechsmonatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs berufen wird.
Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche - BA (Download)
Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche - Bund und Kommunen (Download)
Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche - TdL (Download)