11.02.2021
Aktuelle Informationen aus dem Beihilferecht
9. Änderungsverordnung BBhV
Am 9. Dezember 2020 wurde die 9. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Änderungen sind mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Insbesondere geht es um folgende Themen:
- Anhebung der Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten/innen und Lebenspartner/innen von 17.000 Euro auf 20.000 Euro
- Festlegung des Bemessungssatzes für beihilfeberechtigte Personen in Elternzeit von 70 Prozent.
- Wiedereinführung des erhöhten Bemessungssatzes von 100 Prozent für freiwillig in der GKV versicherte beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen (gilt aber nicht z. B. für sog. IGEL-Leistungen).
Das BA-Service-Haus hat hierzu ein ausführliches Merkblatt (einschließlich der weiteren Änderungen im Beihilferecht) erstellt.
Dieses ist abrufbar im BA-Intranet unter
https://www.baintranet.de/006/009/008/Seiten/Beihilfe/Beihilfe.aspx
https://www.baintranet.de/006/009/008/Documents/Beihilfe-Merkblatt-9_VO-Aenderung-BBhV.pdf
oder von extern unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/Ruhestaendler-Service-BA/
https://www.vbba.de/das-sind-wir/senioren/