Mai-Ausgabe
Informationen der HPR-Fraktion
Themen der MAi-Sitzung waren u.a. der Personalhaushalt 2019 (SGB II und SGBB III), die Geschäftsfelderweiterung der Internen Beratung und die Erhöhung der Studierendenzahl an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).
Zu den Informationen der vergangenen Ausgaben haben sich folgende Entwicklungen ergeben:
- Im Zuge der Umsetzung des Fachkonzeptes LBB erreichen uns vermehrt Hinweise zu den Rahmenbedingungen für den „Arbeitsort Schule“. Davon abgesehen, dass viele Schulen selbst mit ihren Räumlichkeiten an die Grenzen des Machbaren stoßen, ist die Intension von LBB noch nicht flächendeckend dort angekommen. Bei der „Einrichtung der Arbeitsplätze“ ist zunächst die pragmatische Regelung vor Ort anzustreben, dabei sind rechtliche Regelungen wie z.B. nach SGB IX (leidensgerechter Arbeitsplatz) zu berücksichtigen. Sollte im Einzelfall eine Einigung nicht möglich sein, bitten wir um entsprechende Hinweise.
- Als Antwort auf die Gespräche des HPR-Vorstandes zum Thema „schleppenden Bearbeitung von Reisekosten-, Trennungsgeld-, Beihilfe-Anträgen“ wurde die Aufstockung des Personals zugesagt.
Mit der Pilotierung soll festgestellt werden, ob die Interne Beratung den Einsatz der externen Beratungen ersetzen kann. Im Zuge der Weiterentwicklung des Performancemanagements können Regionaldirektionen und Agenturen, wenn sie mit eigenen Methoden und Aktivitäten (z. B. kontinuierliche Verbesserung) an Grenzen stoßen, künftig ebenfalls die vertrauliche, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Sie orientiert sich an der anerkannten Internen Beratung im SGB II.
Im Vorgriff auf die Rechtsänderungen zum Kinderzuschlag ab 01.07.2019 wurden zusätzliche Stellen bereitgestellt, die jetzt auf die Organisationseinheiten verteilt werden. Da die konkrete Personalisierung noch nicht abschließend geklärt werden kann, wurden zunächst von den 172 Stellen nach einer anerkannten Fallzahl-Prognose nur 140 ausgebracht und 32 Stellen als sogenannter „Puffer“ zurückgehalten.
Die Studierendenzahl wird von 550 auf 600 erhöht.
Die bislang für das Trainee-Programm vorgesehenen Mindest-Einstellungsquoten sollen flexibler gestaltet werden um den Einstellungsbedarfen der Regionaldirektionen im Rahmen der jährlichen Personalersatzplanung zu entsprechen. Zugleich erfolgt eine Konkretisierung bezüglich der Nutzung des Traineeprogramms nur für Externe.
Die Rückmeldungen aus der Fläche hinsichtlich der Steuerungen von Aufträgen für den RIM-Bereich zeigen, dass der Start in die neue Organisation sehr holprig von statten gegangen ist. Vor Ort haben sich die Kolleginnen und Kollegen deshalb unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, die eingegebenen Aufträge an die richtige Stelle zu transportieren. Die vbba-Fraktion begrüßt deshalb die Erweiterung des Funktionsumfanges im RIM-Portal. Der HPR konnte den Fachbereich davon überzeugen, dass die neuen Funktionalitäten für die RIM-Beschäftigten vorerst in eine Erprobungsphase gehen. Das Ergebnis der Testung sollte sein, dass über die Auftragsteuerung eine transparente und zielgenaue Verteilung der Bestellungen für die Kolleginnen und Kollegen im RIM, sowie für die auftraggebenden Beschäftigten gewährleistet wird.
Dem HPR ist die Belastung im Fachdienst Ärztlichen Dienst bekannt. Bundesweit fehlen nicht nur Ärzte, sondern auch nichtärztliches Personal. Bereits vor der Umsetzung der kw-Vermerke im Assistenzbereich, ist das Verhältnis Arzt zu Assistenz, wie im Fachkonzept vorgesehen, vieler Orts nicht erfüllt. Deshalb ist es dringend notwendig, die Pilotierungsphase zur Spracherkennungssoftware “Dragon Naturally Speaking medical“ durchzuführen. Der Einsatz verspricht zwar eine wesentliche Erleichterung in den Arbeitsabläufen, wird aber auch in Zukunft nicht allein zur Entlastung in diesem Bereich führen. Daher ist der Vorstand der BA dringend aufgefordert, die personelle Ausgestaltung des Fachkonzepts umzusetzen und nicht weitere Einschränkungen in der Personalisierung vorzunehmen.
Die Arbeitshilfe zur Datenbank Selbstverwaltung wurde in der Pilotierung durchweg positiv bewertet. Sie wird als technische Unterstützung für alle Kolleginnen und Kollegen in den Büros der Geschäftsführungen von Agenturen und Regionaldirektionen ab Juni 2019 eingeführt. Sie erfüllt folgende Funktionen:
- Das Berufungsverfahren für (stv.) Verwaltungsausschussmitglieder wird vereinheitlicht.
- Die Kontaktdaten aller (stv.) Verwaltungsausschussmitglieder werden an einer Stelle gespeichert und gepflegt.
- Abfragen (z. B. für überregionale Veranstaltungen) sind ohne zusätzlichen Aufwand möglich.
Die verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung wird nochmals bis zum 31.12.2019 verlängert. Derzeit arbeitet die Zentrale an der Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Fachaufsicht.