vbba-Forderungen erweisen sich als begründet:

Mehr Personal für Arbeitsagenturen und Jobcenter

Angesichts des sehr starken Anstiegs der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber haben wir in den vergangenen Monaten gegenüber Politik mehr Personal für Arbeitsagenturen und Jobcenter gefordert. Zudem haben wir die Aussetzung der geplanten kw-Vermerke im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung dringend angeregt.

Nun ist man unseren Argumenten hinsichtlich der erforderlichen Personalmehrbedarfs gefolgt. Politik und BA werden Arbeitsagenturen und Jobcenter personell verstärken, wobei dies laut Antwort des BA-Vorstandes vom 24. Sptember an die vbba in einem Mix aus Stellen und Ermächtigungen erfolgen soll. Für den PHH 2016 sind nach derzeitigem Stand folgende Personalmehrungen beantragt worden:

 

Rechtskreis SGB II (gemeinsame Einrichtungen):

2000 Stellen für Plankräfte und 800 Ermächtigungen

 

Rechtskreis SGB III:

200 Stellen für Plankräfte und 500 Ermächtigungen (200 Ermächtigungen wurden bereits eingebracht)

 

Die Größenordnungen resultieren aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten vor und nach der Entscheidung über den Asylantrag.

 

Wir begrüßen, dass die geforderten Personalmehrungen realisiert werden sollen!

 

Wir begrüßen, dass die personellen Verstärkungen in den gemeinsamen Einrichtungen entsprechend unserer Forderung finanziell unterfüttert werden!

 

Wir begrüßen grundsätzlich die Einrichtung von gemeinsamen, rechtskreis-übergreifenden Arbeitsmarktbüros von Arbeitsagenturen und Jobcentern!

 

Wir regen noch einmal an, den geplanten Personalabbaupfad zu überdenken! Die sehr schwierige personelle Lage im BAMF mit ihren verheerenden Konsequenzen sollte uns allen eine Mahnung sein!

 

Wir fordern von den Trägern der kommunalen Jobcenter, dass sie diese mit mehr Personal ausstatten!

 

Wir fordern, dass die steigende Zahl von Flüchtlingskindern bei der Personalplanung der Familienkassen berücksichtigt wird!

 

Jedem objektiven Betrachter ist klar, dass die zusätzlichen und komplexen Aufgaben sich negativ auf das Niveau der erreichbaren Ziele auswirken werden (zeitliche Ressourcen sind eben endlich). Zudem wird sich die Qualifikationsstruktur der Kunden insgesamt verschlechtern. Dies gilt es bei der Zielvereinbarung zu berücksichtigen!

 

Wir sind mit dem BA-Vorstand einig, dass die Dimension und Dauer der historischen Herausforderung derzeit nicht klar abbildbar und vorhersagbar ist. Da der Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern jedoch anhält, erwarten wir weiter steigende Personalbedarfe!

 

 

Wir sind überzeugt, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration der Schutz suchenden Menschen mit Bleibeperspektive leisten werden, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen voriegen. Zur Wahrheit gehört aber, dass gesellschaftliche Integration das Zusammenwirken aller relevanten Institutionen erfordert. Notwendig ist auch die Anerkennung unserer verfassungsrechtlichen Werte und Normen durch die Schutzsuchenden und ihre konsequente Mitwirkung nach dem Sozialgesetzbuch!

 

 

vbba aktuell vom 05.10.2015 (PDF)