Ihre Gewerkschaft
25.08.2023

Einkommensrunde 2023 – Inflationsausgleichsprämie

Nun auch Auszahlung für Beamtinnen und Beamte

Bereits Ende April 2023 hatten sich die Tarifvertragsparteien für die Tarifbeschäftigten auf weitreichende finanzielle Verbesserungen für die Jahre 2023 und 2024 verständigt. Auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfänger profitieren von dem Ergebnis der Einkommensrunde. Nun erfolgt auch für sie die Aus- bzw. Nachzahlung der seit Juni ausstehenden Inflationsausgleichsprämie.

Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 13. Juli 2023 gebilligt, er muss noch vom Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden. Danach sollen Beamtinnen und Beamte des Bundes – wie die Tarifbeschäftigten – für die Monate Juni 2023 bis Ende Februar 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € erhalten.

Diese teilt sich wie folgt auf:

  • Einmalige Sonderzahlung von 1.240 € für Juni 2023

Voraussetzung: Das Dienst- oder Beamtenverhältnis bestand am 1. Mai 2023 und es wurde mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienstbezüge gewährt. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine Kürzung entsprechend der am 1. Mai 2023 bestehenden Verhältnisse.

  • Monatliche Sonderzahlungen für Juli 2023 bis Ende Februar 2024 von jeweils 220 €

Voraussetzung: Das Dienst- oder Beamtenverhältnis besteht in dem jeweiligen Monat und mindestens für einen Tag im Monat werden Dienstbezüge gewährt. Bei Teilzeitbeschäftigten sind die am ersten Tag des jeweiligen Monats bestehenden Verhältnisse maßgeblich.

Empfängerinnen und -empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von ihrem maßgeblichen Ruhegehaltssatz anteilig.

Da das Gesetz noch im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden muss, wurde die Gewährung von entsprechenden Abschlagsauszahlungen ermöglicht.

Die BA setzt dies nun um, die Aus- bzw. Nachzahlung der seit Juni ausstehenden Inflationsausgleichsprämie erfolgt in den nächsten Tagen mit den Bezügen für September – allerdings unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung.

Die erfolgreichen Tarifverhandlungen zeigen wie wichtig es ist, dass es Gewerkschaften wie die vbba gibt – für die Vertretung der Interessen aller Beschäftigten. Deshalb: Hier Mitglied werden!

vbba aktuell vom 25.08.2023