Januar-Ausgabe
Informationen der HPR-Franktion
Themen der Januar-Sitzung waren u.a. die Einführung einer systematischen Unterstützung des Betrieblichen Eingliegerungsmanagements (BEM) und die Einführung der Steuerungssoftware Voxtron Communication Center: Roll-Out im Virtuellen Wel-come Center (VWC) der ZAV.
Digitalisierung/Automatisierung in der BA:
Die Dienstvereinbarung lag auch zu dieser Sitzung nicht vor, befindet sich jedoch in der finalen Abstimmung. Bis diese nun endgültig vorliegt, bietet der von der vbba erstellte Leitfaden „Digitale Arbeitswelt“ Hilfe in vielen Fragen zu diesem Thema.
Viele Fachkonzepte sind in der „Weiterentwicklung“ und werden dringend erwartet (z.B. FamKa, AGS, Kundenportal, BA-Servicehaus). Andere sind nochmals kritisch zu hinterfragen und ggf. anzupassen (RIM) – leider auch hier nicht viel Neues – außer:
- Flächenpräsenz in der Arbeitslosenversicherung: Zwischenzeitlich sieht der Vorstand der BA das Spannungsfeld Eingangszone/Service-Center/Operativer Service als Thema mit höchster Priorität. Mit der Strategie 2025 haben sich Verwaltungsrat und Vorstand dafür ausgesprochen, die Organisation stärker am Kunden/Kundin auszurichten. Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass die Dienstleistungserbringung vor Ort weiter flexibilisiert werden muss, um die Wirksamkeit für unsere Kund*innen zu erhöhen und die Flächenpräsenz auch qualitativ aufrecht zu erhalten. Mit der vorliegenden Weisung erfolgt ein erster Schritt zu mehr Flexibilität für die Agenturen für Arbeit, um ein verlässliches Dienstleistungsangebot in guter Qualität bereitstellen zu können. In Geschäftsstellen, die eine Mindestgröße erreichen, wird ein (Mindest-)Angebot innerhalb eines Öffnungszeitrahmens für unterminierte Vorsprachen garantiert. Der Einsatz einer Fachkraft für Orientierung und Vermittlung wird auch in größeren Geschäftsstellen zugelassen. Überall dort, wo die Kapazität von 5 Mitarbeitenden nicht erreicht wird, entscheiden die Agenturen für Arbeit vor Ort, wie ein qualitatives und professionelles Dienstleistungsangebot terminiert, unterminiert oder auch temporär in Liegenschaften außerhalb der BA ausgerichtet an den lokalen Gegebenheiten und Kundenbedarfen sichergestellt wird. In die Erstellung dieser Weisung war die Initiative „BA DER ZUKUNFT“ eingebunden und auch hier wurde das Versprechen „Wir bleiben in der Fläche“ begrüßt. Die jetzt ergangene Weisung ist demnach als „Sofortmaßnahme“ zu sehen, nicht als feststehende Organisationsentscheidung.
- Personalhaushalt 2020: Vor dem Hintergrund der aktuellen Prognosen hinsichtlich der leicht ansteigenden Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 2020 und 2021 hat der Verwaltungsrat entschieden, für diesen Anstieg 1.000 kw-Vermerke für die Jahre 2020/2021 auf 2024/2025 zu schieben. Nunmehr liegen die erforderlichen Stellenregelungen vor. U.a. hat der Vorstand der BA unter Zugrundelegung der Vorschläge der Regionaldirektionen die Bildung von Verbünden zur Umsetzung der Berufsberatung im Erwerbsleben beschlossen. Die Zuteilung von 350 Stellen erfolgt nun entsprechend dieser Verbundlösung in die vorgesehenen Verbundstandorte und werden über die Regionaldirektionen verteilt (auch RD-übergreifend). Die Auswirkung dieser Lösung auf das operative Geschäft bleibt abzuwarten.
Der HPR wird auf die Stellenregelungen insgesamt nochmals reagieren und eine erneute Stellungnahme abgeben. Wir bleiben dran und werden berichten!
Bisher wird die Durchführung, Dokumentation und Fallzahlenauswertung des BEM nicht systemtechnisch unterstützt. Hierdurch entstand ein erheblicher Arbeits- und Zeitaufwand für die Beschäftigten in den Internen Services Personal. Zur Optimierung und Erleichterung der Arbeit wird nun das BEM-Verfahren in die bestehende Personalverwaltungssoftware (ERP-Personal) integriert. Damit entfällt die bisherige händische Auswertung.
Beschäftigte, für die ein BEM-Verfahren durchgeführt wird, können damit zunächst auf die Gesprächsdokumente zugreifen und jederzeit den dokumentierten Verlauf nachvollziehen. Weitere Unterlagen werden nicht angezeigt, weitere Zugriffe sind derzeit nicht vorgesehen.
Nachdem das Flächenrollout für die Service Center der Rechtskreise SGB II, SGB III und Familienkasse entsprechend der Weisung aus Juli 2019 abgeschlossen ist, wird nunmehr die Einführung der zentralen Steuerungssoftware Voxtron Communication Center (VCC) für das virtuelle Welcome Center der ZAV geregelt.
Die Anwender*innen werden über diese Software vorerst nur die reine Telefonie nutzen. Die Probleme bei der Einführung von Voxtron in den genannten Servicecentern sollen damit ausgeschlossen bleiben.
Damit sollte der Start in der ZAV besser gelingen.
Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen auch hinsichtlich der Qualifizierungen der Mitarbeiter*innen bis hin zu den Präsenzschulungen durch Multiplikatoren*innen den Anwendern der ZAV zu Gute kommen.