Ihre Gewerkschaft
17.08.2015

Betriebliches Eingliegerungsmanagement in der BA

Die Durchführung des BEM

Zum Gelingen eines BEM-Verfahrens gehört der unabdingbare Wille aller Beteiligten zur Ursachenfindung, Ergebnisse zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Dazu wird ein Eingliederungsplan erstellt.

Das Ziel muss die dauerhalte Erhaltung eines passenden Arbeitsplatzes sein!

Veränderungsmöglichkeiten besprechen - ohne Vertrauen kein Erfolg.

Das Integrationsteam schafft eine positive Basis für gemeinsame Gespräche. Sie als Betroffene/r sind bereit, Ihre Situation mit erforderlichen Hintergründen zu schildern.

Veränderungsmöglichkeiten können sein (beispielhaft aufgeführt)

  • Ergonomie - Arbeitsplatzausstattung (höhenverstellbare Tische, Bildschirmbrille, individuell verstellbare Bürostühle)
  • Arbeitsbedingungen (mobiles Arbeiten/Telearbeit, Anpassung der Arbeitszeit, Wechsel des Arbeitsplatzes)
  • Fachliche Anforderungen (Stärken erkennen, Qualifizierung, Veränderung von Arbeitsabläufen)

Eingliederungsplan eingehalten - BEM gelungen?

Folgegespräche mit klarer Zeitschiene

  • ggf. Nachbesserung
  • Ziel einvernehmlich erreicht
  • Abschlussgespräch
  • Möglichkeit der Wiederaufnahme bei Bedarf

 

Und noch zwei Tipps:

  • Bitte schützen Sie sich selbst (Pausen sinnvoll nutzen, Arbeits-und Zeitmanagement überdenken) und
  • notwendige Therapien im Rahmen des BEM sollten als Arbeitszeit anerkannt werden (mit den Integrationsteam besprechen)

 

vbba-aktuell vom 17.08.2015 (PDF)