Ihre Gewerkschaft
30.06.2015

Betriebliches Eingliegerungsmanagement in der BA

Organisatorische Fragen und handelnde Personen

Im ersten Teil im April gab es Informationen zu den Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Im zweiten Teil geht es um organisatorische Fragen und die handelnden Personen.

Wer sind die handelnden Personen beim BEM?

Das sind einmal Sie, für die/den das Verfahren überhaupt durchgeführt wird. Über Ihre Freiwilligkeit, an diesem Verfahren teilzunehmen, haben wir bereits im Teil 1 informiert.

Da gewöhnlich immer mehrere Personen an einem Verfahren mitwirken, ist hier -nicht unmaßgeblich- das sogenannte Integrationsteam beteiligt.

Das Integrationsteam besteht grundsätzlich aus folgenden Vertreter/innen:

  • einer Person des Team Personal (üblicherweise die/der Personalberater/in)
  • einem Mitglied der Personalvertretung
  • der/dem Schwerbehindertenvertreter
  • sowie Ihrer Führungskraft.

Sollten diese "Bereiche" nicht alle fachlichen Fragen abdecken, können zusätzlich:

  • die/der Betriebsärztin/-arzt
  • ein/e Psychologe/in aus dem PD
  • die/der technische Berater/in
  • sowie die Gleichstellungsbeauftrage

dazu berufen werden.

 

 

Eine zusätzliche Person Ihres Vertrauens können Sie jederzeit mitbringen, soweit Sie diese nicht schon bei den Mitwirkenden des Integrationsteams finden.

Die aus den genannten Bereichen genannten Personen müssen in Ihrem Sinne und Interesse Ihre Betriebliche (Wieder-) Eingliederung unterstützen.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Schwerbehindertenvertretung ganz besonders "ans Herz legen", auch wenn Sie keinen anerkannten Grad der Behinderung haben. Diese Person kann mit ihrem Wissen um Möglichkeiten u.a. des Schwerbehindertengesetzes so manches in Gang bringen, zu dem unser Arbeitgeber/Dienstherr ggf. aus finanziellen Gründen nicht so ohne weiteres bereit oder in der Lage ist.

Organisatorische Fragen?

Sollte weiterer Bedarf nach Fachkompetenz bestehen, kann mit Ihrem Einverständnis auch ggf. Ihr behandelnder Arzt (aber natürlich nur mit Ihrer Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht), Ihre Krankenkasse (auch hier nur mit Schweigepflichtentbindung), das Integrationsamt oder weitere Sozialleistungsträger hinzu gezogen werden.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis:

Sollten Ihnen die konkret benannten Personen nicht zusagen, können Sie auf andere Personen aus den genannten Bereichen bestehen.

Die gemeinsamen Gespräche finden in der Regel in dem Gebäude statt, in dem der Interne Service untergebracht ist. Es kann sich jedoch auch anbieten, die Gespräche in Räumen der Dienstelle/Geschäftsstelle durchzuführen, in denen die Mehrzahl der Teilnehmenden oder auch Sie arbeiten.

Sie können z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen? Die mögliche Nutzung eines Dienstwagens wäre ggf. mit dem Integrationsteam abzusprechen.

Sie können an dem angebotenen Termin aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen? Geben Sie das dem Integrationsteam bekannt. Ein neuer, für Sie passender Termin kann mit Ihnen vereinbart werden.

Es muss Ihnen auf jeden Fall möglich gemacht werden, an den Gesprächen teilzunehmen.

 

vbba-aktuell vom 30.06.2015 (PDF)